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Rechtliches

Das sollten Reisende über Souvenirs und Einfuhrbestimmungen wissen

© Davide Angelini, AdobeStock

Souvenirs verlängern das Urlaubsgefühl – ob handgefertigte Ledersandalen aus Griechenland, edler Sherry aus Spanien oder aromatischer Kaffee aus Italien.

Doch was ist beim Thema Zoll und Steuern zu beachten? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert Reisende hierzu über wichtige Einfuhrbestimmungen.

Europäische Union: Freizügigkeit hat Grenzen

Das Recht auf Freizügigkeit ermöglicht es jeder Bürgerin und jedem Bürger der Europäischen Union (EU), sich innerhalb der EU frei zu bewegen. Dazu gehört auch das grenzenlose Reisen mit all seinen Vorteilen. Für bestimmte Waren kann es jedoch Einschränkungen geben. Dies gilt für Arzneimittel, Kulturgüter, Feuerwerkskörper und natürlich Waffen und Munition. Genussmittel dürfen für den persönlichen Bedarf zollfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland eingeführt werden. Wer allerdings so große Mengen mitbringt, dass der rein private Gebrauch zweifelhaft erscheint, muss unter Umständen kräftig nachzahlen. Für Genussmittel wurden daher Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird.

Tabak, Alkohol und Kaffee nur für den Eigenbedarf

Innerhalb der EU gibt es keine Zölle. Das Mitbringen von persönlichen Gegenständen wie Kleidung, Schuhe oder Gewürze nach Deutschland ist ohne Probleme möglich. Anders sieht es jedoch bei Genussmitteln wie Tabak, Alkohol oder Kaffee aus. Hier gelten Richtmengen, die den Eigenbedarf definieren. Werden diese überschritten, droht eine Nachbesteuerung. Die Freimengen gelten pro Person, wobei es nationale Besonderheiten geben kann, zum Beispiel Altersgrenzen für Alkohol.

Diese Zollbestimmungen gelten:

Kaffee:

10 Kilogramm

Tabakprodukte:

800 Zigaretten

400 Zigarillos

200 Zigarren

1 Kilogramm Rauchtabak

Alkohol:

10 Liter Spirituosen

20 Liter Zwischenerzeugnisse
(zum Beispiel Sherry)

60 Liter Schaumwein

110 Liter Bier

Wein unbegrenzt 

Medikamente aus dem EU-Ausland

In einigen EU-Ländern, wie zum Beispiel in Frankreich, sind Medikamente oft günstiger. Sie dürfen aber nur für den persönlichen Bedarf von maximal drei Monaten eingeführt werden. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen in Deutschland dem Arzneimittelgesetz. Hier gelten strenge Vorschriften.

Gold und Edelsteine

Die Einfuhr von Goldschmuck und Edelsteinen ist bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro ohne Anmeldung möglich. Höhere Werte müssen beim Zoll mündlich angemeldet werden. Hinweis: In einigen EU-Ländern gelten Obergrenzen für Barzahlungen.

Artenschutz und Souvenirs

Muscheln, Korallen oder andere Strandfunde können unter Artenschutz stehen. Sie dürfen dann nicht ohne Genehmigung mitgenommen werden. Strenge Auflagen gelten auch für Feuerwerkskörper, Antiquitäten, Waffen und Pflanzenschutzmittel.

Informationen zum Artenschutz im Urlaub

Um Bußgeldern und einer möglichen Anzeige zu entgehen, sollten sich Urlauber immer zuerst erkundigen, ob das Mitbringsel ihrer Wahl nicht gegen den Artenschutz verstößt. Hierzu liefert die Webseite „Artenschutz im Urlaub“, die gemeinsam vom deutschen Zoll und dem Bundesamt für Naturschutz betrieben wird, Informationen. Eine Auflistung aller Tier- und Pflanzenarten, die unter die Artenschutzbestimmung fallen ist auf der Seite des Bundesamt für Naturschutz zu finden.

Kraftstoff im Reservekanister

Bis zu 20 Liter Kraftstoff im Reservekanister sind für die Einfuhr nach Deutschland erlaubt. Es wird jedoch empfohlen, sicherheitshalber maximal 10 Liter mitzuführen. In einigen Ländern wie Griechenland oder Kroatien ist die Mitnahme von Kraftstoff in Kanistern ganz verboten.

RECHTLICHES AdobeStock 635286670© John, AdobeStock

Einreise aus Sondergebieten

Für Regionen wie die Kanarischen Inseln, Helgoland oder Nordzypern gelten Sonderregelungen. Informieren Sie sich vorab auf der Internetseite des deutschen Zolls über die jeweiligen Freimengen.

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern

Bei der Einfuhr aus Drittländern gelten ebenfalls bestimmte Freimengen.

Souvenirs sind bis zu einem Wert von 300 Euro (430 Euro bei Flug- und Schiffsreisen) von den Einfuhrabgaben befreit. Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 Euro. Überschreitungen müssen deklariert werden.

Diese Freimengen gelten:

Tabak: 200 Zigaretten oder entsprechende Alternativen

Alkohol: 1 Liter Spirituosen (über 22 Vol.-%) oder 2 Liter Zwischenerzeugnisse

Kaffee: 500 Gramm

Praktischer Tipp: Abgabenrechner des Zolls

Der Abgabenrechner des deutschen Zolls bietet eine einfache Möglichkeit, Freimengen zu prüfen und mögliche Abgaben zu berechnen.

Mit diesen Informationen kann die Rückreise entspannt angetreten werden – und das Urlaubsgefühl bleibt ungetrübt! 

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Januar 2025 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.