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© uladzimirzuyeu, AdobeStock

Überarbeitete Flugverbotsliste der EU betrifft 129 Airlines

Die Europäische Kommission hat ihre Flugverbotsliste aktualisiert. Auf der Liste stehen nun insgesamt 129 Fluggesellschaften, denen der Einflug in den EU-Luftraum aufgrund schwerwiegender Sicherheitsbedenken untersagt ist.

Betroffen sind nicht nur 100 Airlines aus 15 verschiedenen Ländern, deren nationale Luftfahrtbehörden nicht in der Lage sind, die erforderlichen Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Auch 22 russische Fluggesellschaften sowie sieben weitere Airlines aus anderen Ländern, bei denen gravierende Sicherheitsmängel festgestellt wurden, sind laut fvw traveltalk betroffen.

Afrikanische Fluggesellschaften im Visier

Ein Großteil der betroffenen Fluggesellschaften auf der EU-Flugsperrliste kommt aus Afrika. Häufig betrifft das Verbot alle Fluggesellschaften eines Landes, da in vielen afrikanischen Staaten die Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichend überprüft werden. Für diese Fluggesellschaften stellt die Schwarze Liste der EU ein Hindernis dar, da sie die internationalen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen. Aber nicht nur Afrika ist betroffen. Auch Fluggesellschaften aus Asien wie Afghanistan, Armenien, Kirgisistan und Nepal wurden wegen unzureichender Sicherheitsstandards auf die Liste gesetzt. Obwohl Nepal bereits Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen hat, bestehen weiterhin Sicherheitsbedenken, die die EU-Expertinnen und -Experten nicht vollständig ausräumen konnten.

Einzelne Airlines auf der Liste

Neben den betroffenen Ländern stehen auch sieben einzelne Fluggesellschaften auf der EU-Liste: Air Zimbabwe, Avior Airlines aus Venezuela, Blue Wing Airlines aus Surinam, Iran Aseman Airlines, Air Tanzania, Fly Baghdad und Iraqi Airways aus dem Irak. Besonders bemerkenswert sind die Teilverbote, die für bestimmte Fluggesellschaften gelten. So dürfen Flüge der Iran Air mit Boeing 747 nicht in den EU-Luftraum einfliegen, während Air Koryo aus Nordkorea nur mit ihren moderneren TU-204-Maschinen nach Europa fliegen darf.

Die Liste ist ein wichtiges Signal für Reisende, die Flüge in andere Regionen buchen, auch wenn die meisten der betroffenen Fluggesellschaften ohnehin keine Flüge nach Europa anbieten. Sie zeigt mögliche Sicherheitsrisiken auf und hilft bei der Wahl der Fluggesellschaft.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Januar 2025 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.