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Gesundheit
© Nina Lawrenson/peopleimages.com, AdobeStock

Arbeitsmedizinische Vorsorge für Geschäftsreisende und Entsandte

Die aktualisierte Länderliste bietet Unternehmen einen schnellen Überblick über arbeitsmedizinische Anforderungen und medizinische Risiken in 232 Ländern und Regionen.

Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden auf Geschäftsreisen oder in tropische und subtropische Regionen entsenden, sollten die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen kennen. International SOS hat im September eine aktualisierte Liste veröffentlicht, die einen Überblick über die arbeitsmedizinischen Anforderungen in 232 Ländern und Regionen gibt. Außerdem wurden die medizinischen Risikoeinstufungen für diese Länder angepasst.

Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) schreibt vor, dass vor und nach beruflichen Aufenthalten in bestimmten Regionen eine arbeitsmedizinische Vorsorge stattfinden muss. Vielen ist dies noch als arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 35 (G35) bekannt. Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge ist angezeigt, um das erhöhte Gesundheitsrisiko für Beschäftigte in diesen Gebieten zu bewerten und zu minimieren.

Die aktualisierte Länderliste steht ab sofort in deutscher und englischer Sprache zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Grundlage der online verfügbaren Liste sind die Erfahrungen und Analysen der arbeits- und reisemedizinischen Expertinnen und Experten von International SOS, die kontinuierlich über die weltweiten Assistance Center gesammelt werden.

„Mit dieser Liste können Unternehmen schnell und einfach das gesundheitliche Gefährdungspotenzial für ihre Mitarbeiter bei Auslandsaufenthalten einschätzen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen“, erklärt Dr. Stefan Eßer, Ärztlicher Leiter Zentraleuropa bei International SOS und Mitherausgeber der Länderliste.

„Die aktualisierte Länderliste gibt Betriebsärztinnen und -ärzten eine klare Empfehlung für die arbeitsmedizinische Vorsorge vor Dienstreisen. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein ganzheitlicher Ansatz wichtig ist, der sowohl die körperliche Verfassung der Mitarbeiter als auch die Risiken im Zielland berücksichtigt“, so Eßer weiter.

In der Länderliste werden drei Gefährdungsstufen unterschieden:

Risikostufe 1

In 73 Ländern gilt diese Einstufung – so in den meisten europäischen Ländern und in Nordamerika. Hier ist keine arbeitsmedizinische Vorsorge vorgeschrieben. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge vor Dienstreisen kann immer sinnvoll sein. Im Einzelfall sollte der betriebsärztliche Dienst zu Rate gezogen werden.

Risikostufe 2 

39 Länder und Regionen sind der Risikostufe 2 zugeordnet – darunter zum Beispiel Mexiko und Taiwan, für die ebenfalls eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vorgeschrieben ist. Für die Einreise in diese Länder sind jedoch in der Regel keine Impfungen vorgeschrieben. 

Risikostufe 3

120 Länder und Regionen befinden sich in der höchsten Gefährdungsstufe 3 – darunter für die deutsche Wirtschaft wichtige Zielländer wie China, Indien und Indonesien. In dieser Gefährdungsstufe ist arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht.

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Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Dezember 2024 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

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