Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa: Das sollte man beachten
Auf Deutschlands Straßen wird es wieder kälter und nasser. Zeit also, das Fahrzeug auf den bevorstehenden Winter und die damit verbundenen schwierigen Straßenverhältnisse vorzubereiten.
Doch wie sieht es mit der Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa aus? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland klärt auf.
Gesetzliche Vorschriften
Die Winterreifenpflicht in Deutschland ist eine sogenannte „situative Pflicht“. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte an allen vier Rädern Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen sein müssen. Diese Regelung gilt also nicht an einem festen Datum, sondern immer dann, wenn die Witterungsverhältnisse es erfordern. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt in Deutschland 1,6 Millimeter.
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt zudem eine Neuerung: Winter- und Ganzjahresreifen müssen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Für Neureifen gilt diese Regelung bereits seit dem 1. Januar 2018. Winterreifen, die nur das M+S-Symbol tragen, dürfen ab Oktober 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr gefahren werden. Für Reifen, die vor 2018 produziert wurden, gab es eine Übergangsfrist bis Ende September 2024, die nun abgelaufen ist.
Winterreifenpflicht im europäischen Ausland
In vielen europäischen Ländern gibt es ebenfalls Winterreifenpflicht. Die Gesetze unterscheiden sich jedoch stark von Land zu Land. In den meisten Fällen gibt es entweder eine situative Winterreifenpflicht wie in Deutschland oder eine saisonale Winterreifenpflicht, bei der der Zeitraum für die Nutzung festgelegt ist.
Situative Winterreifenpflicht
Länder wie Finnland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien, die Slowakei und Tschechien haben ähnliche Regelungen wie in Deutschland, bei denen Winterreifen nur bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sind.
Saisonale Winterreifenpflicht
Einige Länder, darunter Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen und Schweden, haben eine feste Winterreifenpflicht, die in der Regel zwischen November und April gilt.
Winterreifenpflicht bei entsprechender Beschilderung
In Ländern wie Frankreich, Italien und Spanien gilt die Winterreifenpflicht nur in bestimmten Gebieten und bei entsprechender Beschilderung. Häufig handelt es sich dabei um Gebirgsregionen. Auf der Brennerautobahn und im Aostatal in Italien gilt die Winterreifenpflicht jedoch saisonal.
Länder ohne Winterreifenpflicht
Belgien, Dänemark, die Niederlande, Polen und die Schweiz haben keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Dennoch wird auch hier aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen, bei winterlichen Straßenverhältnissen auf Winter- oder Ganzjahresreifen umzusteigen.
Videotipp: Verrückte Verkehrsregeln im Ausland
Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte die dort geltenden Verkehrsregeln kennen. Manche Verkehrsgesetze sind in anderen Ländern besonders verrückt. Auslandsexperte Torben Roß stellt in diesem Video eine kleine Auswahl der verrücktesten Verbote weltweit vor.
Wussten Sie zum Beispiel, dass im amerikanischen Denver sonntags keine schwarzen Autos fahren dürfen? Oder dass Frauen in einer Stadt in Virginia nicht mit dem Auto auf die Hauptstraße dürfen? Und in Österreich braucht die Polizei kein Blitzgerät, um für zu schnelles Fahren zu bestrafen.
Warum die Profiltiefe von Winterreifen so wichtig ist
Unabhängig von den länderspezifischen gesetzlichen Regelungen sollten Autofahrerinnen und Autofahrer immer auf die Profiltiefe ihrer Reifen achten. In einigen Ländern ist eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern vorgeschrieben, in anderen Ländern wie Österreich und Tschechien sogar von vier Millimetern. Reifen mit zu wenig Profil bieten nicht nur weniger Sicherheit, sondern können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Winterreifen und Versicherungsschutz: Das droht bei Verstößen
Zunehmende Wetterextreme in Europa führen dazu, dass Winterreifen auch in südlicheren Ländern immer wichtiger werden. Als Faustregel gilt: In den Monaten zwischen Oktober und Ostern („von O bis O“) sollten Autofahrerinnen und Autofahrer auf Winter- oder Ganzjahresreifen umsteigen, auch wenn dies nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist.
Denn bei einem Unfall auf winterlichen Straßen kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern oder kürzen, wenn keine geeigneten Reifen montiert sind. Dies gilt unabhängig von den jeweiligen nationalen Vorschriften. Zur Vermeidung von Ärger mit der Versicherung und zum sicheren Fahren auf winterlichen Straßen sollten Winterreifen daher immer eine Selbstverständlichkeit sein.