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Gesundheit

Telefonische Krankmeldung: Was ist zu beachten?

© Afshar Tetyana, AdobeStock

Fieber, starke Kopf- und Gliederschmerzen – bei solchen Symptomen ist es ratsam, sich krankzumelden und genesungsfördernde Maßnahmen zu ergreifen. Was bei der telefonischen Krankmeldung zu beachten ist und welche Besonderheiten gelten, hat die Stiftung Gesundheitswissen übersichtlich aufbereitet.

Derzeit erkranken in Deutschland wieder mehr Menschen an Atemwegsinfektionen, wie das Robert Koch-Institut in seinem aktuellen Wochenbericht mitteilt. Demnach bestimmen Rhinoviren und Coronaviren das Infektionsgeschehen. Wer so krank ist, dass er nicht arbeiten kann, sollte sich krankschreiben lassen. Hierbei sind bestimmte Regeln und Fristen zu beachten – und bestenfalls ist es heutzutage nicht mehr notwendig, stundenlang im Wartezimmer zu sitzen. Die Alternative ist eine telefonische oder per Videosprechstunde verfügte Krankschreibung.

Bevor man aber in der Arztpraxis anruft, muss man sich rechtzeitig vor Arbeitsbeginn bei seinem Arbeitgeber krankmelden. Wie die Krankmeldung zu erfolgen hat, regelt jeder Betrieb selbst. Informationen darüber, um welche Krankheit es sich handelt, darf der Arbeitnehmende für sich behalten. Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage an, wird laut Gesetz eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt. Darin wird bestätigt, dass der Arbeitnehmende nicht arbeitsfähig ist und wie lange er oder sie voraussichtlich ausfallen wird. Achtung: Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin kann auch vor Ablauf der drei Kalendertage eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.

Krankmeldung per Telefon oder Videosprechstunde – so geht‘s

Eine Krankschreibung ist grundsätzlich auch per Telefon oder Videosprechstunde möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Erkrankung ohne körperliche Untersuchung festgestellt werden kann. Per Videosprechstunde kann der Arzt für maximal sieben Tage krankschreiben, wenn der oder die Behandelte schon einmal in der Praxis war. Neue Patientinnen und Patienten können für maximal drei Tage krankgeschrieben werden. Eine telefonische Krankschreibung kann ebenso nur für diejenigen ausgestellt werden, die der Arztpraxis bereits bekannt sind. Sie ist maximal fünf Tage gültig.

Hat der oder die Erkrankte eine ärztliche Bescheinigung erhalten, muss diese an die Krankenkasse und den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin weitergeleitet werden. Dies geschieht in der Regel auf elektronischem Weg ohne Zutun der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

Kind krank: Auch telefonische Krankmeldung möglich

Auch Kinder können telefonisch oder per Videokonsultation krankgeschrieben werden. Das Kind muss der Praxis bereits bekannt sein und es dürfen keine schwerwiegenden Symptome vorliegen. Die telefonische Krankschreibung kann für maximal fünf Tage ausgestellt werden.

Wer sich arbeitsunfähig meldet, weil er sein krankes Kind betreuen muss, muss vom ersten Tag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Kinderarztes oder der Kinderärztin vorlegen.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Oktober 2024 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.