Für viele Deutsche ist der Urlaub mit dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen der ultimative Abenteuer- und Natururlaub, am liebsten fernab der Zivilisation. Deshalb wollen Campinglustige oft nicht auf Campingplätzen stehen, sondern in der freien Natur wild campen.
Doch das ist in vielen Nachbarländern Deutschlands nicht erlaubt. Der ADAC hat wichtige Informationen zu den unterschiedlichen Regelungen für das Freistehen mit dem Wohnmobil im europäischen Ausland und zu den Besonderheiten beim Parken von Campingfahrzeugen zusammengestellt.
In Deutschland ist das Parken außerhalb von Campingplätzen erlaubt, wenn es zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erforderlich ist. Das bedeutet: Wer unterwegs müde wird, darf sein Wohnmobil oder seinen Pkw abstellen und sich ausruhen, bis man wieder sicher weiterfahren kann. Diese Regelung gilt auch für das Übernachten im Fahrzeug.
Unterschiedliche Regelungen je nach Land
Im europäischen Ausland sind die Bestimmungen für das Campen außerhalb ausgewiesener Plätze von Land zu Land unterschiedlich.
Dänemark
In Dänemark ist es verboten, mit Wohnmobilen und anderen Kraftfahrzeugen an Stränden, in Wäldern, Parks, Naturzentren und anderen geschützten Gebieten zu fahren oder zu parken, es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt.
Italien
In Italien ist das Campen außerhalb offizieller Campingplätze und Stellplätze gänzlich verboten.
Österreich
Auch Österreich verfolgt eine strenge Linie, wenn es um das Campen außerhalb offizieller Stell- und Campingplätze geht. Insbesondere das Campen in Wäldern ist ausdrücklich verboten, es sei denn, es liegt eine offizielle Genehmigung des Waldbesitzenden vor. Bei Zuwiderhandlung drohen je nach Schwere des Verstoßes und Bundesland Bußgelder bis zu 14.500 Euro. Das Zelten außerhalb von Waldgebieten ist nicht einheitlich geregelt, daher empfiehlt es sich, vorher eine behördliche Genehmigung einzuholen.
Schweden
In Schweden dürfen Fahrzeuge wie Autos, Wohnmobile oder Wohnwagen nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen abgestellt werden, wobei das berühmte „Jedermannsrecht“ vor allem für Urlauberinnen und Urlauber mit dem Zelt gilt.
Das sollte beim Parken beachten
Auch das reine Parken unterliegt in vielen Ländern besonderen Regelungen: In Deutschland dürfen Wohnmobile, Wohnwagen und Wohnmobilgespanne grundsätzlich am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden, sofern keine Straßenverkehrsordnung entgegensteht. Einschränkungen gelten häufig nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
Das Parken von angekoppelten Wohnwagen ist ebenfalls erlaubt, sofern keine Verkehrszeichen das Parken von Fahrzeugen mit Anhängern verbieten. Abgekoppelte Wohnwagen dürfen jedoch in Wohngebieten nicht länger als zwei Wochen auf demselben Parkplatz abgestellt werden. Danach muss der Parkplatz zumindest vorübergehend für andere Fahrzeuge freigegeben werden.
Ausreichende Durchfahrtsbreite
Nur wo eine ausreichende Durchfahrtsbreite für andere Fahrzeuge gewährleistet ist, darf geparkt werden. Diese beträgt 2,55 Meter für das Fahrzeug selbst plus mindestens 0,5 Meter Sicherheitsabstand, um ein gefahrloses Vorbeifahren zu ermöglichen.
Abstand zu Grundstückseinfahrten
Wenn in der Nähe von Grundstückszufahrten geparkt wird, muss ein Mindestabstand von 3,5 Meter eingehalten werden. Damit soll unzumutbares Rangieren vermieden und die Zufahrt zu den Grundstücken gewährleistet werden.
Saisonkennzeichen beachten
Wohnmobile oder Anhänger, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, dürfen außerhalb des angegebenen Zeitraums nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen, da das Fahrzeug in dieser Zeit als nicht zugelassen gilt.