Vom 1. bis 13. Juli streikt das gewerkschaftlich organisierte Bodenpersonal am Flughafen Palma de Mallorca. Betroffen sind die Mitarbeitenden von Wings Handling Palma, der Handling-Tochterfirma von Eurowings, die 2021 für die Gepäckabfertigung auf Mallorca gegründet wurde. Die geplanten Streiktage sind der 1., 5., 7., 10., 12. und 13. Juli – Mallorca-Urlauberinnen und -Urlauber sollten sich jedoch während des gesamten Zeitraums auf Flugstörungen einstellen. Nina Staub, Expertin für Fluggastrechte bei der Organisation für Fluggastrechte AirHelp, erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere haben.
Fluggästen steht eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu
„Mallorca ist ein beliebtes Reiseziel für Europäerinnen und Europäer, insbesondere für deutsche Urlauberinnen und Urlauber. Mit dem Beginn der Sommerferien in einigen Bundesländern werden auch in dieser Saison neben Partygästen wieder viele Familien auf die Insel reisen. Die Streiktermine, die sich über zwei Wochen hinziehen, werden bei den Reiserückkehrerinnen und Rückkehrern für viel Chaos sorgen. Die gute Nachricht: Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder Flugausfällen gibt es eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.” Daher haben die betroffenen Passagiere Anspruch auf Entschädigung.
Eurowings muss für Ersatzflug sorgen
Fluggäste, die von Flugausfällen betroffen sind, haben zudem Anspruch auf eine alternative Beförderung oder die Erstattung des vollen Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen anderen Flug an. Die AirHelp-Expertin erläutert: Tritt die Fluggesellschaft nicht proaktiv an die Reisenden an, um eine Ersatzbeförderung anzubieten, können diese selbst tätig werden – für die Kosten kommt dann die Fluggesellschaft auf. „Um die Erstattung der Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Fluggäste jedoch keinesfalls ohne Rücksprache mit der Fluggesellschaft Umbuchungen auf Busse, Züge oder andere Flüge vornehmen,” erläutert die Expertin weiter.
Der volle Ticketpreis muss von der Airline übernommen werden, sollte die Verspätung mehr als fünf Stunden betragen. Und schon ab zwei Stunden wäre Eurowings in der Pflicht, die wartenden Menschen mit Speisen und Getränken zu versorgen und den Passagierinnen und Passagieren zwei Telefonate und zwei E-Mails zu ermöglichen, um andere von der Verspätung zu informieren. „Bei Bedarf müssen die Fluggesellschaften auch eine Unterkunft zur Verfügung stellen und den Transport dorthin ermöglichen”, so Nina Staub. Es empfiehlt sich in jedem Fall, diese Betreuungsleistungen bei der Fluggesellschaft einzufordern. Deshalb ist es ratsam, alle Quittungen aufzubewahren, um die Kosten für Mahlzeiten, Erfrischungen, anderweitige Beförderung und Unterbringung von den Fluggesellschaften zurückfordern zu können.
Diese Rechte haben Fluggäste nach der EG-Verordnung 261
Flugausfälle und Verspätungen können zu Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro pro Fluggast führen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke, der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort und dem Grund für die Annullierung oder Verspätung des Fluges. Betroffene Fluggäste können ihre Entschädigungsansprüche rückwirkend bis zu drei Jahre nach dem Flugdatum geltend machen.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können die ausführende Fluggesellschaft von der Ausgleichspflicht befreien. Angekündigte oder unangekündigte Streiks fallen nicht darunter.