Lufthansa mit großem Abstand Stornierungs-Spitzenreiter
Die Airlines der Lufthansa-Group schneiden diesen Sommer auf allen Ebenen schlecht ab. Aus diesem Grund führen sie auch deshalb das von Flightright erstellte Ranking zu Flugstornierungen im Sommer 2022 mit über 3.600 gestrichenen Flügen deutlich vor Airlines wie easyJet und Ryanair an.
Was die Gründe dafür sind und wie Flugreisende ihre Rechte am besten durchsetzen, erklärt das Portal für Fluggastrechte Flightright.
Lufthansa mit beispielloser Stornierungswelle
Die Lufthansa-Group hat in den Sommermonaten Juni und Juli über 3.600 Abflüge aus Deutschland gestrichen. Dabei entfielen 1.769 Flüge auf die Lufthansa, 1.125 Flüge auf die Tochterfirma Eurowings und 726 Flüge auf Lufthansa Cityline. Dahinter folgen mit großem Abstand KLM Cityhopper mit 205 und easyJet mit 128 Annullierungen im Juni und Juli. Ryanair musste hingegen „nur“ 47 Flüge ab Deutschland streichen.
„Öffentliche Entschuldigungen, Eingeständnisse zum miserablen Sparkurs von Lufthansa-Chef Spohr und betriebsinterne Streiks kommen einem Armutszeugnis der ehemals deutschen Premium-Airline gleich. Die Leidtragenden sind vor allem die Passagier*innen. Wenn eine selbsternannte Premium-Airline einen Service anbietet, den man eigentlich nur von Low-Cost-Carriern erwartet, dann wird das Ansehen dieser Airline stark beschädigt“, so Alexander Weishaupt, Fluggastrechts-Experte bei Flightright. „Auffällig ist, dass besonders die Low-Cost-Carrier wie easyJet oder Ryanair bei den Stornierungszahlen einigermaßen gut abschneiden. Zahlreiche Lufthansa-Kund*innen hingegen berichten uns seit Monaten von unzähligen Problemen im Zusammenhang mit der Airline“, unterstreicht Weishaupt.
Trotz der vielen stornierten Flüge sind sich viele Flugreisende ihrer Rechte nicht bewusst. So ergab eine Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov mit 2.047 Flugreisenden im Auftrag von Flightright Ende Juni 2022 Folgendes: Etwa zwei Drittel (64 Prozent) der Flugreisenden wissen nicht, dass ihnen laut EU-Verordnung eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro von der Airline zustehen kann. Das ist unabhängig vom Ticketpreis und gilt bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden oder einem Flugausfall.
Durchsetzung deutlich höherer Ersatzticketkosten rettet den Urlaub
Sollte der Flug ausfallen, haben Flugreisende grundsätzlich immer einen Anspruch auf wahlweise Ticketrückerstattung oder eine Ersatzbeförderung, die ihnen die Airline anbieten muss. Kommen Fluggäste mehr als drei Stunden später an ihr Ziel, können sie bis zu 600 Euro an Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Wird ihr Flieger direkt gestrichen, können sie ebenfalls einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, wenn die Airline Flugreisende weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert.
Da Flugreisenden bei Stornierungen oftmals nur der eigenständige Kauf eines deutlich teureren Tickets bleibt, sieht Flightright hier einen Grund zum Handeln. Das Verbraucherportal für Fluggastrechte macht seit Kurzem die Kosten für den meist teureren, selbst gekauften Ersatzflug geltend. Verbraucherinnen und Verbraucher können über flightright.de/ticket einfach den alten und neuen Ticketpreis sowie weitere Falldaten eingeben. Sobald alle Daten und die digital übermittelte Unterschrift vorhanden sind, beginnt Flightright mit der Durchsetzung der Ansprüche.