EU will mit legaler Migration Fachkräftemangel entgegenwirken
Die EU möchte dafür sorgen, dass künftig mehr Fachkräfte aus dem Ausland legal einwandern können. Dafür hat die Kommission nun gesetzgeberische, operative und politische Initiativen sowie spezifische Maßnehmen vorgelegt.
Im ersten Schritt wurde bereits die Integration in den Arbeitsmarkt von Menschen erleichtert, die vor der Invasion der Ukraine durch Russland fliehen. „Legale Migration ist unerlässlich, damit sich unsere Wirtschaft erholt, der digitale und ökologische Wandel bewältigt wird und sichere Wege nach Europa geschaffen werden, bei gleichzeitiger Verringerung irregulärer Migration“, sagte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson. Konkret wurde für die Ukrainerinnen und Ukrainer das Antragsverfahren für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse in der EU vereinfacht und beschleunigt.
Ein aktualisierter Rechtsrahmen
Um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten über die rechtlichen Instrumente zur Vereinfachung der Einwanderungsverfahren und zur Verbesserung der Migrantenrechte verfügen, schlägt die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinien über die kombinierte Erlaubnis und den langfristigen Aufenthalt vor.
Eine Straffung des Verfahrens zur Erteilung einer kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis würde das Verfahren für Antragstellende und Arbeitgebende beschleunigen und vereinfachen. Anträge könnten sowohl aus Drittstaaten als auch innerhalb der EU gestellt werden, und die Vorschriften zur Gewährleistung von Gleichbehandlung und Schutz vor Ausbeutung würden verschärft.
Vereinfachte Zulassungsbedingungen geplant
Die Überarbeitung der Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt soll den Erwerb der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten dadurch erleichtern, dass die Zulassungsbedingungen vereinfacht werden. So soll es beispielsweise möglich werden, Aufenthaltszeiten in unterschiedlichen Mitgliedstaaten zu kumulieren. Außerdem sollen die Rechte langfristig Aufenthaltsberechtigter und ihrer Familienangehörigen gestärkt werden, beispielsweise durch eine Erleichterung der Familienzusammenführung und der Mobilität innerhalb der EU.
Bessere Abstimmung von Qualifikationen und Bedürfnissen des Arbeitsmarkts
Die Kommission schlägt weiter vor, die operative Zusammenarbeit auf EU-Ebene zwischen den Mitgliedstaaten und mit Partnerländern zu intensivieren. Die Arbeit mit einer Reihe wichtiger Initiativen zur Abstimmung des Arbeitsmarkt- und Qualifikationsbedarfs der Mitgliedstaaten und der Partnerländer ist bereits weit fortgeschritten.
EU-Fachkräfte-Pool
Zu einem weiteren Vorschlag gehört außerdem die Einrichtung der ersten EU-weiten Plattform und eines EU-Fachkräfte-Pools vor, um die EU für nach beruflichen Chancen strebende Drittstaatsangehörige attraktiver zu machen, und um Arbeitgebern dabei zu helfen, die benötigten Talente zu finden.
Darüber hinaus prüft die Kommission derzeit weitere Möglichkeiten für eine mittel- bis längerfristige legale Einwanderung in die EU. Ziel ist:
- Anwerbung von Fachkräften in Branchen wie der Pflege, in denen Arbeitskräftemangel und Arbeitskräftebedarf bestehen,
- Schaffung von Chancen für junge Menschen, neue Länder zu erkunden und von Arbeit und Reisen zu profitieren, und
- Förderung des innovativen Unternehmertums in der EU und Investitionen in die europäische Technologiesouveränität.
Hintergrund: Zwar entscheiden allein die Mitgliedstaaten, wie viele legale Migranten sie aufnehmen möchten, aber die EU kann sie mit praktischen und operativen Instrumenten unterstützen.
In den letzten zwei Jahrzehnten hat die EU einen Rechtsrahmen entwickelt, mit dem die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaaten weitgehend harmonisiert wurden. Eine Evaluierung dieses Rechtsrahmens im Jahr 2019 hat ergeben, dass mehr getan werden könnte, damit der EU-Rahmen für legale Migration einen größeren Beitrag zur Bewältigung der demografischen und migrationspolitischen Herausforderungen der EU leistet.