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Rechtliches

Kreditkarte im Urlaub: Das sollte jeder wissen

© Damir Khabirov, AdobeStock

Dank des Euros muss sich niemand mehr vor der Auslandsreise mit Lira, Peseten oder Drachmen eindecken. Eigentlich benötigen man gar kein Bargeld mehr – die Kreditkarte ist schließlich immer dabei. Und viele Leistungen wie etwa Mietwagen oder Hotelzimmer können ohne Kreditkarte oft gar nicht erst in Anspruch genommen werden. Ganz unvorbereitet sollten Sie den Urlaub aber nicht antreten, wissen die ARAG Rechtsexperten.

Eine Kreditkarte ist eine hilfreiche Reisebegleitung. Weltweit gibt es die Akzeptanzstellen zum bargeldlosen Bezahlen zum Beispiel in Hotels, Restaurants, Bars und Geschäften. Will man ein Auto mieten, ist eine Kreditkarte oftmals sogar Voraussetzung. Viele Kreditkarten sind aber nur auf den ersten Blick kostenlos. Nicht selten entstehen hohe Zinsen und Gebühren für den Einsatz im Ausland. Die meisten Kartenanbieter erheben für das Abheben von Bargeld, zum Beispiel im Urlaub, Gebühren.

Bei vielen Karten kommt bei Fremdwährungen wie zum Beispiel in Großbritannien (Pfund) oder in der Schweiz (Franken) zu den Abhebegebühren noch ein Aufschlag von 0,5 bis zwei Prozent des Umsatzes dazu, die sogenannte Auslandseinsatzgebühr. Sie wird auch beim Bezahlen verlangt, zum Beispiel beim Tanken oder im Restaurant. Von einigen Banken wird diese Gebühr sogar erhoben, wenn der Betrag zwar in Euro abgebucht wird, aber der Umsatz außerhalb der EU getätigt wurde.

Am Automaten: Besser die Belastung in Landeswährung wählen

Doch es gibt auch Kreditkarten, mit denen man im In- und Ausland kostenlos Geld abheben kann. Darum lohnt es sich, Leistungen zu vergleichen, raten die ARAG Rechtsexperten. Auch beim Abrechnungsverfahren lässt sich sparen. An manchen Geldautomaten in Ländern ohne Euro können Reisende wählen, ob sie die Belastung in Euro oder in Landeswährung wünschen. Naheliegend wäre, „in Euro“ zu wählen. Das aber ist die teurere Variante gegenüber der Abrechnung in Landeswährung. Denn der Automatenbetreiber nimmt für diese Sofort-Umrechnung einen Aufschlag von bis zu zehn Prozent. Daher sollten Reisende immer die Belastung in der Landeswährung wählen, selbst wenn der Automat dann warnt, dass der Wechselkurs nicht garantiert sei.

Abrechnungen sind oft intransparent

Man sollte überdies regelmäßig die Umsätze auf der Kreditkartenabrechnung prüfen – sowohl während als auch nach dem Urlaub. Je kürzer die Abstände, desto besser kann man sich an die Ausgaben erinnern. Es lohnt sich, die Belege der Zahlungen aufzuheben, denn viele Monatsabrechnungen der Kreditkarten sind unübersichtlich, für Kund*innen schwer nachvollziehbar und nicht transparent. Bei der Abrechnung von Umsätzen in fremder Währung fehlt der Umrechnungskurs oder die Höhe der Gebühr. Teilweise werden Gebühren sogar versteckt oder Kund*innen können die Kosten und den verwendeten Kurs nicht vollständig oder nur mit großem Rechenaufwand nachvollziehen. Hinzu kommen häufig nicht verständliche Formulierungen. Wer seine Kreditkartenabrechnung nicht versteht oder einzelne Posten unklar empfindet, sollte bei der Bank nachfragen. Wichtig: Unberechtigte Umsätze sollten so schnell es geht gemeldet werden, damit die Bank sie zurückbucht.

Sperr-Notruf: Wenn die EC- oder Kreditkarte weg ist

  • Girokarten und Kreditkarten +49 116 116 (kostenfrei in Deutschland)
  • Girokarten und Kreditkarten aus dem Ausland +49 116 116 oder
    +49 30 4050 4050 (Gebühren fallen an)
  • MasterCard in Deutschland 116 116 (kostenfrei),
    MasterCard aus dem Ausland +1 636 722 71 11 (R-Gespräch)
  • Visa in Deutschland 0800 811 84 40 (kostenfrei),
    Visa aus dem Ausland +1 303 967 10 96 (R-Gespräch)
  • American Express +49 69 97 97 20 00
  • Diners Club +49 69 900 15 01 35

Mit der ARAG und dem BDAE auch im Ausland rechtsschutzversichert

Kompetente Hilfe in allen Rechtsfragen rund um den privaten Lebens- und Verkehrsbereich bietet die vom BDAE gemeinsam mit der ARAG entwickelte Rechtsschutzversicherung EXPAT LEGAL. Diese ist weltweit bei unbegrenzter Laufzeit gültig.

Eine Rechtsschutzversicherung im Ausland lohnt sich besonders. Denn: Wer die Gesetzeslage nicht kennt, dürfte erhebliche Schwierigkeiten haben, im Ausland sein Recht durchzusetzen. Zudem kann dieser Versuch langwierig und teuer werden.

Mehr Infos über EXPAT LEGAL erhalten Sie hier und über das BDAE-Kundenservice-Team:

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+49-40-30 68 74-23

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe April 2022 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.