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Rechtliches
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Skifahrende brauchen Versicherungsbestätigung in Italien

Seit Jahresbeginn müssen Skifahrende und Snowboard-Fahrende sowie Rodler*innen in italienischen Skigebieten über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügen. Dazu ist ein entsprechender Nachweis mitzuführen.

Skifahren ist ein beliebter Sport. Allein in den Alpenländern sind jedes Jahr mehr als 20 Millionen Wintersportler*innen und -sportler unterwegs. Doch die Verletzungsgefahr ist groß, etwa ein Drittel aller Sportunfälle passieren beim Skifahren. Darauf hat Italien jetzt reagiert und verlangt von den Touristinnen und Touristen eine gültige Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden. Ohne einen Nachweis dürfen sie nicht auf die Piste. Darauf weist die R+V Versicherung hin.

Bis zu 150 Euro Strafe, wenn Haftpflicht fehlt

Wer ohne Haftpflichtschutz auf der Piste unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro und dem Verlust des Skipasses rechnen. „Skifahrer sollten sich deshalb rechtzeitig vor Antritt der Reise eine Versicherungsbestätigung von ihrem Anbieter geben lassen“, empfiehlt Christian Mann, stellvertretender Abteilungsleiter bei der uniVersa Versicherung.

Darin müssen auch alle mitversicherten Personen wie Ehe- oder Lebenspartner oder -partnerin und Kinder namentlich genannt sein. Neben der Privathaftpflichtversicherung sollten Skifahrende aber auch an ihren eigenen Versicherungsschutz denken. Nicht fehlen darf eine Auslandsreisekrankenversicherung, die für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle die entstandenen Behandlungskosten und im Ernstfall auch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport bezahlt. Ebenso eine private Unfallversicherung, bei der Eigenbewegungen sowie Bergungs- und Rettungskosten mitversichert sind.

Bodengebundene Krankenrücktransporte Dezember 2021 bis Januar 2022

Italien: 38 (Dez. 21) 53 (Jan. 22)

Österreich: 77 (Dez. 21) 190 (Jan. 22)

Schweiz: 14 (Dez. 21) 25 (Jan. 22)

Gesamt: 129 (Dez. 21) 268 (Jan. 22)

Quelle: ADAC Ambulanz-Service

Auch bei einem Tag: an die Auslandskrankenversicherung denken

Nach dem faktischen Lockdown der Wintersaison 2020/2021 sind viele wieder auf Skiern oder dem Snowboard, beim Langlauf, Rodeln oder dem Winterwandern in klassischen Urlaubsländern wie Österreich, Italien oder der Schweiz unterwegs. Die Auslandskrankenversicherung schützt nicht nur ganzjährig bei der großen Auslandsreise, sondern auch beim kurzen Ausflug über die Grenze, und sei es nur für einen Tag zum Skifahren. Denn wer „Hals- und Beinbruch“ allzu wörtlich nimmt, ist nicht in allen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert.

So holte der ADAC-Ambulanz-Service im Winter 2019/2020 allein aus Österreich rund 1.000 Urlaubende per Krankenwagen zurück, viele davon nach einem Unfall beim Wintersport oder auf eis- und schneeglatten Wegen. In dieser Wintersaison wurden aus Österreich, Italien und der Schweiz im Dezember und Januar bereits 397 Rücktransporte von Verletzten oder Erkrankten organisiert und durchgeführt.

In 2021, einem Jahr mit pandemie-bedingt eingeschränktem Reiseaufkommen, wurden insgesamt 5.412 Rücktransporte aus aller Welt gezählt, davon nahezu 1.600 mit dem Linien- oder Ambulanzflugzeug. Bodengebundene Krankenrücktransporte machten den Rest der Rückholaktionen aus.

Wichtig zu wissen: Ärztliche Behandlungen im Ausland können teuer werden. Die Auslandskrankenversicherung deckt weltweit notwendige Behandlungskosten und eine medizinisch vertretbare Rückholung von Patientinnen und Patienten nach Deutschland ab. Diese zum Beispiel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Doch ein Krankenrücktransport wird auch in der Wintersaison häufig durchgeführt.

Internationale Haftpflichtversicherung beim BDAE

Der BDAE bietet eine Haftpflichtversicherung speziell für Auslandsaufenthalte an. EXPAT HAFTPLICHT wird in zwei unterschiedlichen Konzepten angeboten: Die Variante Exklusiv für eine maximale Versicherungsdauer von fünf Jahren und die Variante Basis für einen maximalen Versicherungsschutz von einem Jahr. Zusätzlich kann durch den Abschluss unterschiedlicher Leistungspakete der Versicherungsschutz individuell an den eigenen Bedarf und die Lebenssituation angepasst werden.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie gerne unser Privatkunden-Team:

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+49-40-306874-23

bdae.com/auslands-haftpflichtversicherung-expat-haftpflicht

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe März 2022 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.