Trotz Coronapandemie sind Auslandssemester teilweise wieder möglich und wer einen Aufenthalt im Ausland plant, sollte sich zwingend mit den Voraussetzungen beschäftigen. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. An oberster Stelle stehen hier private Haftpflichtversicherung sowie Auslandskrankenversicherung.
Da Missgeschicke auch in anderen Ländern geschehen können, beispielsweise weil man eine andere Person versehentlich verletzt, ist die Haftpflichtversicherung auch im Ausland unverzichtbar.
Ebenso können sich Studierende während eines Auslandssemesters schwer verletzen oder krank werden. Auf die inländische gesetzliche oder private Krankenvollversicherung ist dann nicht immer Verlass, da sie oftmals nur eingeschränkt leistet. Auslandsstudierende sollten vor allem frühzeitig prüfen, ob sie in das Pflichtsystem ihres Ziellandes einbezogen werden, beispielsweise in Form einer Versicherungspflicht, einer Pflichtversicherung oder eines staatlichen Gesundheitsdienstes.
In vielen Ländern gibt es Pflichtsysteme, die häufig auch für Gaststudierende gelten. Mit den anderen EU-Ländern hat Deutschland außerdem ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Vergleichbare Abkommen bestehen für die Versorgung im Krankheitsfall auch mit weiteren Ländern, die sich bei der gesetzlichen Krankenkasse erfragen lassen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in den Staaten, mit denen solche Sozialversicherungsabkommen bestehen, allerdings nur die im Zielland üblichen Leistungen.
Auslandskrankenversicherung für langfristige Aufenthalte
Leistungen wie bestimmte privatärztliche Behandlungen sowie ein medizinischer Rücktransport ins Heimatland werden jedoch nicht erstattet. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung als Zusatzschutz für einen etwaigen Rücktransport. Vor einem Auslandssemester sollten Studierende zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, empfiehlt der BdV. Allerdings sollten sie darauf achten, dass sie eine Auslandskrankenversicherung für lange Auslandsaufenthalte abschließen. Gängige Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen leisten meist nur für wenige Wochen – in der Regel maximal 42 bis 56 Tage – was für mehrmonatige Aufenthalte nicht infrage käme.
Wichtig ist überdies, dass Studierende im Ausland über die private Krankenversicherung auch hinsichtlich einer potenziellen Covid-19-Erkrankung abgesichert sind. Besser noch: Die Police bietet generell eine Absicherung bei Pandemien jeglicher Art und berücksichtigt auch kriegsähnliche und terroristische Ereignisse bei der Leistungspflicht.
Ein großer Vorteil der Auslandsreisekrankenversicherung ist, dass der medizinische Rücktransport ins Heimatland als Leistung integriert ist. Die gesetzliche (und oftmals auch private) Krankenversicherung schließt dies grundsätzlich aus. Würden sich Auslandsstudierende im Ausland beispielsweise bei einer Erkundungstour mit dem Fahrrad so schwer verletzen, dass er die Rückreise nicht mehr planmäßig antreten könnte, müssten sie den Rücktransport per gesondertem Ambulanzflug selbst bezahlen. Es sei denn, es besteht eine private Auslandskrankenversicherung.
Allerdings sollte man hinsichtlich des Rücktransports auf einen Aspekt genauestens achten: Die Kosten für den Rücktransport sollten bereits dann erstattet werden, wenn der Transport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – und nicht nur dann, wenn er medizinisch notwendig ist. Das betrifft beispielsweise Krankenhausbehandlungen im Ausland, die nach ärztlicher Prognose länger als zwei Wochen dauern.
Studierende mit Vorerkrankungen müssen beachten, dass vorhersehbare Behandlungen vom Versicherungsschutz oftmals ausgeschlossen sind. Es gibt aber Verträge, die eine vor Reisebeginn bestehende Erkrankung auch mitversichern, wenn sie sich während der Auslandsreise unerwartet verschlechtert, so der BdV weiter.