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Rechtliches
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Urlaubsschnäppchen: Was Sie zu Reisen in Krisenländer wissen müssen

Derzeit gibt es enorme Preisnachlässe bei vielen Reiseangeboten beispielsweise in die Türkei, nach Marokko oder Ägypten. Was steckt dahinter?

Reisen in die Türkei sind in diesem Jahr so günstig wie nie. Eine Woche im Zweibettzimmer mit Hin- und Rückflug in die Türkei wird derzeit für weniger als 200 Euro pro Person angeboten. Bei dem beispielhaften Angebot handelt es sich um den Aufenthalt in einem 4-Sterne-Hotel. Der Grund für die Preisnachlässe von bis zu 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahr liegt auf der Hand. Nach den Terroranschlägen in Istanbul und Ankara machen die Deutschen einen Bogen um die Türkei und die ehemals zahlreichen russischen Touristen meiden nach diplomatischen Spannungen zwischen Russland und der Türkei ebenfalls das Land. Einige Hotels an der türkischen Riviera haben sogar schon geschlossen – mangels Nachfrage. Beim Urlaub in Marokko oder Ägypten bietet sich ein ganz ähnliches Bild. Der Besuch der Pyramiden in Gizeh oder der farbenfrohen Märkte in Marrakesch kosten nur noch die Hälfte. Über den Preis versuchen die Reiseveranstalter, die Hotels doch noch zu füllen. Zahlreiche Anbieter haben zudem bereits vor den Terroranschlägen Plätze in Flugzeugen gebucht und bezahlt. Damit Hotels und Flugzeuge nicht leer bleiben, werden Flüge und Hotelzimmer nun zu Dumpingpreisen angeboten.

Angst vor Terroranschlägen kein Grund zur Kündigung des Reisevertrages

Die Vorfreude auf einen Urlaub kann arg getrübt werden, wenn man in den Nachrichten hören muss, dass am Zielland eine Bombe hochgegangen ist. Es ist durchaus verständlich, wenn man die gebuchte Reise dann lieber absagen möchte. Rechtsexperten der ARAG weisen darauf hin, dass Angst vor Terroranschlägen nicht zwingend ein Grund zur Kündigung des Reisevertrages ist und der ängstliche Tourist unter Umständen Stornokosten zahlen muss. Nur wenn so genannte höhere Gewalt vorliegt, beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, innere Unruhen oder instabile Verhältnisse im Reiseland, kann der Urlaub kostenlos storniert werden. Eine allgemein erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge reicht hingegen nicht aus (AG München, Az.: 231 C 9637/15).

Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes enthalten einen dringenden Appell, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in das betreffende Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Für sich allein genommen begründen sie zwar noch keine höhere Gewalt, können aber je nach Lage des Falles ein Anzeichen dafür sein. Für die Türkei, Ägypten oder Marokko bestehen derzeit solche Warnungen nicht. Ob es dennoch bestimmte Sicherheitshinweise zu beachten gibt, erfahren Sie zu jedem Land jederzeit und topaktuell im Internet auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Quelle: ARAG – Rechtstipps und Urteile

 

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Juli 2016 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.