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Vermischtes

So ist die aktuelle Entwicklung bei Geschäftsreisen

© cera, AdobeStock

Für viele Geschäftsreisende blieben die zurückgelegten Kilometer im letzten Jahr überschaubar. Sie mussten größtenteils auf den persönlichen Kontakt zu Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und -partnern verzichten. Doch mit den gelockerten Reisebeschränkungen und höheren Impfraten kommt Bleisure zurück.

Laut einer aktuellen SAP-Concur-Umfrage wollen 78 Prozent der deutschen Geschäftsreisenden in den nächsten 12 Monaten ihre Business-Trips um einen privaten Urlaub verlängern. Die Urlaubswilligen planen, 22 Prozent ihrer Geschäftsreisen auf diese Weise auszudehnen.

Der Trend, dass Geschäftsreisen nicht mit der Arbeitswoche enden, sondern mit einem privaten Teil ins Wochenende hinein reichen, zeigte sich bereits 2018 in einer SAP-Concur-Studie. Mit Blick in die Zukunft zeichnet sich zudem ab: Während Geschäftsreisende ihre Reisen bisher vor allem um private Urlaubstage verlängerten, wird das Arbeiten an fernen Orten („remote work“) zunehmend attraktiver. Immerhin hat die Coronapandemie bewiesen, wie gut ortsunabhängiges Arbeiten funktionieren kann. Bleisure Travel war vor der Pandemie, nun zeichnet sich Bleisure Work als neuer Trend ab. Voraussetzung dafür sind klare Richtlinien und gut abgestimmte Prozesse.

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Unternehmen sollten eine Remote-Work-Policy erstellen

Unternehmen, die ihre Reiserichtlinien noch nicht angepasst haben, sollten spätestens jetzt nachjustieren beziehungsweise ein Remote-Work-Policy erstellen, denn die Lust auf das Entdecken von Kultur, Land und Leuten sowie eine optimale Work-Life-Balance, ist größer denn je. Folgende fünf Trends sollten Arbeitgeber jetzt mitdenken:

Erstens: Reiselust ja, aber nicht allein. Die wenigsten Berufstätigen kommen wohl auf die Idee, zu einem Meeting Partnerin oder Partner oder gar die ganze Familie mitzunehmen. Bleisure-Trips sind für Geschäftsreisende hingegen oftmals nur denkbar, wenn sie diese nicht allein antreten müssen. Ergebnisse der SAP-Concur-Studie zeigen, dass Partnerinnen und Partner mit 76 Prozent die von Geschäftsreisenden bevorzugten Begleitpersonen sind. Jede vierte Person würde gern ihre Kinder mitnehmen. Es braucht klare Vorgaben, ob und in welcher Form Reisen mit Begleitpersonen vom Unternehmen unterstützt werden.

Zweitens: Sorglos unterwegs. Schon vor der Covid-19-Pandemie waren klare Zuständigkeiten für Reiseversicherung, Sicherheit oder medizinische Notfälle an den privat genutzten Reisetagen unverzichtbar. Die Sicherheit auf Reisen stellt auch weiterhin eine Priorität für deutsche Geschäftsreisende dar, allerdings haben sich die Erwartungen an die Zuständigkeit verschoben. So fühlten sich im vergangenen Jahr noch 48 Prozent der deutschen Geschäftsreisenden für den Schutz ihrer Gesundheit und Sicherheit unterwegs verantwortlich. Jetzt sehen sich 56 Prozent selbst in der Verantwortung, gefolgt vom Arbeitgeber (21 Prozent) und der Reiseagentur ihres Unternehmens (10 Prozent). Wann Arbeitgebende tatsächlich einspringen, sollte bereits vor Reiseantritt zweifelsfrei geklärt sein, um bösen Überraschungen vorzubeugen.

Drittens: Nahtloser Übergang. Bei Geschäftsreisen ist die Abrechnung von Spesen klar geregelt. Doch wer übernimmt die Kosten an privat verbrachten Tagen? Immerhin können verlängerte Reisezeiten mit höheren Flugpreisen einhergehen. Mit jedem weiteren Tag auf Reise erhöhen sich zudem die Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Freizeitaktivitäten sind bei den meisten Geschäftsreisen gar nicht vorgesehen. Allerdings könnte sich das zukünftig ändern: 43 Prozent der deutschen Geschäftsreisenden brennen darauf, neue Orte kennenzulernen. Hier gilt es, aufzuklären, ab wann Geschäftsreisende selbst ihre Kreditkarte zücken müssen. Dazu zählt insbesondere, klare Grenzen zu ziehen, wann berufliche Reisezeit endet und private Reisezeit beginnt.

Viertens: Buchen leicht gemacht. Die Frage nach den Kosten ist die eine, die nach dem Buchungskanal eine andere. Für die Reisekostenabrechnung ist es essenziell, ob Unternehmen ihren Geschäftsreisenden erlauben, die Firmenkanäle für die Buchung von Freizeitaktivitäten zu nutzen oder nicht. Ein Angebot, das sicherlich viele Bleisure-Reisende gerne wahrnehmen, um Mehraufwand zu umgehen. Damit Buchungen transparent bleiben, sollten Unternehmen allerdings eindeutig definieren, wann unternehmenseigene Buchungskanäle genutzt werden dürfen und wie private Ausgaben gekennzeichnet werden müssen.

Fünftens: Lieber flexibel. Nicht nur Bleisure-Reisen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, auch Buchungen von Transportmitteln oder Übernachtungen bei Anbietern wie FREE NOW oder Airbnb nehmen weiterhin zu. Daten der SAP-Concur-Organisation zeigen: 70 Prozent der Buchungen bei Anbietern von Hotelalternativen enthalten in der Regel eine Samstagnacht. Bei klassischen Hotelbuchungen war das nur bei zehn Prozent der Aufenthalte der Fall. Gleichzeitig zeigen Ergebnisse der aktuellen SAP-Concur-Umfrage, dass 73 Prozent der deutschen Geschäftsreisenden nach Flexibilität streben. Besonders wichtig ist ihnen dabei die freie Wahl des Verkehrsmittels (47 Prozent) sowie der Unterkunft (42 Prozent). Es wird daher immer wichtiger, die Partnerinnen und Partner einzubinden, die Geschäftsreisende auch privat nutzen und schätzen.

Sechstens: Höhere Buchungsklassen sind erlaubt. Laut AirPlus haben viele Unternehmen weltweit bereits ihre Reiserichtlinien verändert. Dazu gehört auch die Nutzung höherer Buchungsklassen wie Business Class oder 1. Klasse. Das Flugzeug gilt dank der Luftfilter ohnehin als sehr sicher, trotzdem gab fast die Hälfte der Befragten an, ihren Mitarbeitern auch die Business Class oder im Zug die 1. Klasse zu ermöglichen. Dazu gehört auch, dass Direktverbindungen bevorzugt werden, um lästiges Umsteigen mit weiteren Kontaktpunkten zu vermeiden. Unternehmen nehmen in diesem Zusammenhang auch höhere Kosten in Kauf, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. Ohnehin sehen Unternehmensleitende die Preise auf längere Sicht steigen. 59 Prozent erwarten höhere Preise bei Transport und Unterkunft als noch vor der Pandemie, nur acht Prozent schätzen, dass die Kosten sinken werden.

Neue Guideline zu mobilem Arbeiten im Ausland

Die BDAE Consult unterstützt Personalverantwortliche mit der Erstellung einer unternehmenspezifischen Guideline zum mobilen Arbeiten im Ausland. Diese dient dazu, für die flexible Arbeitsgestaltung einen betriebsinternen Prozess zu definieren, über die Unterschiede und Anforderungen des mobilen Arbeitens und des Tätigwerdens im Homeoffice im Ausland zu informieren sowie auf Besonderheiten hinzuweisen. Die Guideluine ist ein umfassender Leitfaden zum mobilen Arbeiten im Ausland („Remote-Work-Guideline“) und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die diversen Konstellationen Homeoffice im Ausland, Workation, Wohnsitzverlegung ins Ausland und „work from anywhere“ für alle vier relevanten Rechtsbereiche – Arbeits-, Sozialversicherungs-, Steuer- und Aufenthaltsrecht.

„Diese umfassende Guideline hilft Personalverantwortlichen die Prozesse rund um das mobile Arbeiten im Ausland in sichere Bahnen zu lenken und soll das Fundament für die rechtssichere Gestaltung von ortsunabhängigem Arbeiten von Beschäftigten bilden“, sagt Omer Dotou, Leiter der Unternehmensberatung BDAE Consult

Die Guideline kann bei Bedarf individuell an die Unternehmensbedürfnisse angepasst werden. Bei Interesse kontaktieren Sie das Beratungsteam der BDAE Consult.

+49-40-306874-45

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entsendeberatung.bdae.com/beratungsleistungen/homeoffice-im-ausland

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Oktober des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.