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Weltweit

Die Folgen der britischen Brexit-Strategie

© tanaonte, AdobeStock

Großbritannien steht nach dem Brexit isoliert da in Bezug auf europäische Wirtschafts-, Handels- und Reiseabkommen. Das Land ist nach seinem Austritt aus der Europäischen Union weder Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums noch der Europäischen Zollunion. Gleiches gilt für den Schengen-Raum, der größten visumfreien Zone der Welt. Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis eigener Recherchen. Die Folgen sind für das Land jetzt schon spürbar. Unter anderem gibt es erhebliche Störungen im Warentransport von EU-Mitgliedsstaaten nach Großbritannien und umgekehrt. Viele britische Firmen müssen sich neu aufstellen oder das Geschäft über den Ärmelkanal ganz aufgeben. Die vielen kleinen Einbußen summieren sich zu einem volkswirtschaftlichen Schaden, der das Land laut der Bank of England langfristig vier Prozentpunkte Wachstum kosten könnte.

Ein von der British Foreign Policy Group – einem unabhängigen Think Tank – veröffentlichter Bericht hat ergeben, dass die Mehrheit der Menschen im Vereinigten Königreich über den Verlauf des Brexit unglücklich ist. Die Untersuchung ergab, dass die Befragten im Hinblick auf die künftige politische und wirtschaftliche Ausrichtung des Landes gespalten sind. 27 Prozent streben eine engere Beziehung zu Europa an, um der Europäischen Union später wieder beizutreten. 22 Prozent wünschen sich eine engere Beziehung, wollen aber außerhalb der EU bleiben und 12 Prozent geben an, dass das Land eine noch größere Unabhängigkeit von Europa anstreben sollte.

WELTWEIT Brexit Folgen

Zusätzlicher Auslands-Krankenschutz empfehlenswert

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland weist Reisende aus EU-Ländern darauf hin, dass ihr bisheriger Gesundheitsschutz bei kurzen Aufenthalten nicht komplett entfalle: Denn auch nach dem 1. Januar 2021 behalte die seitens der deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie die sogenannte Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) bei vorübergehenden Aufenthalten, zum Beispiel für Urlaube, im Vereinigten Königreich im bisherigen Format ihre Gültigkeit.

Dennoch rät das Verbraucherzentrum dazu, sich über eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung zu schützen. Denn die EHIC deckt nur ungeplante Notfallbehandlungen und Notfälle ab. Außerdem, so der Hinweis der Verbraucherschutz-Organisation, sei nicht garantiert, dass die Krankenkasse im Anschluss die Kosten komplett ersetze.

Umfangreichen, langfristigen Auslandskrankenschutz bietet etwa das Produkt Expat Infinity des BDAE. Die gesamte Palette an Versicherungsprodukten des BDAE findet sich unter versichert-im-ausland.com.

Folgen des Brexit für Unternehmen und Geschäftsreisende

Die Unsicherheit betrifft nicht nur Firmen, die im Vereinigten Königreich ihre Zentrale oder diverse Filialen haben. Lea Fiebelkorn von der Unternehmensberatung BDAE Consult weist auf die Unsicherheiten in Bezug auf Entsendungen und Geschäftsreisen hin. Die Expertin für die rechtliche Gestaltung von Auslandstätigkeiten betont:

„Auch für Geschäftsreisende und deren Arbeitgeber bringt das neue Jahr 2021 aufgrund des Brexits einige Fragestellungen mit sich. Aufgrund der nun fehlenden EU-Freizügigkeit müssen sich Arbeitgeber nun ebenfalls mit den aufenthaltsrechtlichen Anforderungen auseinandersetzen, sobald diese ihre Mitarbeiter nach Großbritannien entsenden möchten. Der Aufwand zur Beantragung eines Visums lässt sich in Zusammenhang mit kurzfristigen Geschäftsreisen in der Regel jedoch vermeiden.“

Die Unternehmensberatung BDAE Consult unterstützt Personalverantwortliche und Travel-Manager in der rechtlichen Vorbereitung von Geschäftsreisen ins Ausland. Die Beratung erfolgt auf ganzheitliche Weise und betrachtet verschiedene Rechtsbereiche, die in der Praxis oft verzahnt sind. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es auf der Website der BDAE Consult.