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Rechtliches

Einreise nach Thailand: Auslandskrankenversicherung mit Covid-19-Abdeckung erforderlich

© Song_about_summer, AdobeStock

Seit Dezember 2020 dürfen Ausländer wieder nach Thailand reisen, auch wenn sie aus einem Land mit mittlerem oder hohem Coronarisiko kommen. Das bedeutet, dass inzwischen auch Deutsche, Österreicher und Schweizer wieder nach Thailand reisen dürfen. Gleichwohl sind die Voraussetzungen und Auflagen dafür keineswegs leicht zu erfüllen. Aber es ist nicht unmöglich, nach Thailand zu reisen.

Eine der wohl wichtigsten Anforderungen ist der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, die mindestens für die Dauer des Aufenthalts und vor allem des Visums (also mindestens 90 Tage) gültig ist und vor allem eine Covid-19-Abdeckung bietet. Konkret bedeutet dies, dass die Versicherungen folgende Merkmale aufweisen muss, die bei der Beantragung des Visums nachzuweisen sind:

  • Die Police muss eine Deckungssumme von mindestens 100.000 US-Dollar (rund 87.574 Euro) haben.
  • Der Versicherungsschutz muss sich außerdem auf sämtliche medizinische Kosten im Covid-19-Fall und den krankheitsbedingten Tod erstrecken.
  • Auch die Überführung ins Heimatland im Todesfall aufgrund einer Covid- 19-Erkrankung muss abgedeckt sein.
  • Darüber hinaus muss die Auslandskrankenversicherung den Covid- 19-Test bezahlen, sofern dieser medizinisch angeordnet wurde.

„Diese Visa werden meistens von Personen beantragt, die überwiegend in Thailand leben wollen, vornehmlich Rentner. Inzwischen braucht wirklich jeder Nicht-Thai eine Krankenversicherung mit entsprechendem Covid-19-Schutz“, weiß Helmut Beste, Südost-Asien-Experte, Gründer des thailändischen Versicherungsmaklers IIB und Berater des Präsidenten von Thaivivat Versicherung, Bangkok. „Thailand ist auf Touristen und Langzeitreisende angewiesen, deswegen ist es ein logischer Schritt, die Grenzen trotz der fortschreitenden Coronapandemie langsam zu öffnen. Gleichwohl möchte die Regierung die Risiken, so gut es geht minimieren und hat für ausländische Reisende entsprechende Auflagen erlassen“, so der Experte weiter.

„Auslandskrankenversicherungen und auch Versicherungen wie die des BDAE mit einer umfassenden Coronadeckung und einem entsprechenden englischen Zertifikat, werden von den thailändischen Konsulaten/Botschaften und hier in Thailand bei der Immigration anerkannt“, weiß Beste zu berichten.

Wer ein Visum bekommen hat und mit dem Flugzeug nach Thailand reist, muss sich an weitere Bestimmungen halten. Dazu gehören etwa ein negativer Coronatest sowie eine mindestens 14 Tage andauernde Quarantäne in einem ASQ-Hotel, also in einem offiziellen Alternative State Quarantine Hotel. Eine Liste mit zugelassenen ASQ-Unterkünften ist hier abrufbar.

Das bekannte Reiseblogger-Paar Jessi und Daniel von LifeToGo berichtet auf seinem Blog dazu: „Das Hotel muss auch aus eigener Tasche bezahlt werden. Los geht es hier bei den Preisen für die ASQ Hotels bei circa 600 bis 700 Euro pro Person. Gute Hotels liegen bei 1.000 bis 1.500 Euro pro Person und wirklich tolle Hotels haben kaum ein Limit nach oben, denn wir haben Unterkünfte für 5.000 Euro und mehr gefunden.“ Das Paar hat nach fünf Jahren auf Weltreise seine Auswanderung nach Thailand geplant und berichtet unter anderem in diesem Video über dieses Vorhaben. Jessi und Daniel sind seit vielen Jahren beim BDAE auslandskrankenversichert.

Insgesamt sind es derzeit sechs Schritte, die Ausländer befolgen müssen, wenn diese nach Thailand reisen:

  1. Thailand-Reisende müssen das TR-Visum beantragen.
  2. Nach Erhalt des Visums müssen sie sich für das CoE registrieren, was jedoch gut vier Tage dauern kann, bis diese abgeschlossen ist.
  3. Nach Bestätigung der Registrierung (Schritt 2) müssen die Buchungsbestätigungen für den Flug und das ASQ-Hotel erbracht werden.
  4. Sofern das CoE bestätigt wurde, muss dieses heruntergeladen werden.
  5. Im Anschluss müssen das „Fit to fly“-Zertifikat (hier zum Download der Vorlage) und ein negatives Covid-19 RT-PCR-Testergebnis (ausgestellt nicht länger als 72 Stunden vor dem Abflug!) nachgewiesen werden.
  6. Nach Ankunft am Flughafen müssen Reisende sofort die 14-tägige Quarantäne in einem ASQ-Hotel antreten.

RECHTLICHES Infographic New COE System

„Gestrandete“ in Thailand dürfen länger bleiben Gute Nachrichten gibt es mittlerweile für Ausländer, die aufgrund der Coronapandemie in Thailand gestrandet sind. Wie das Portal thailandtip.info berichtet, dürfen diese bis mindestens 29. Januar 2021 in Thailand bleiben. Das hatte die thailändische Einwanderungsbehörde (Bureau of Immigration) Ende November 2020 bekanntgegeben. Bis dato durfte sich jeder Ausländer, der aufgrund der Pandemie sein Visum verlängern musste, bis zum 30. November 2020 in Thailand bleiben. Laut dem Thailand-Portal gilt die Verlängerung für 60 Tage ab dem Tag, an dem die derzeitige Aufenthaltserlaubnis einer Person endet, oder ab dem Datum des Antrags.

Dies bedeutet, dass die Betroffenen möglicherweise bis Ende März 2021 in Thailand bleiben könnten, wenn sie am oder um den 29. Januar eine neue Verlängerung um 60 Tage beantragen würden.

BDAE Gruppe bietet Corona-konforme Auslandskrankenversicherung für Thailand

Die BDAE Gruppe versichert seit nunmehr 25 Jahren Menschen, die langfristig ins Ausland gehen. Viele der Versicherten leben und arbeiten in Thailand oder haben das Land des Lächelns zumindest als längerfristiges Reiseziel für sich entdeckt. Anders als viele andere internationale Krankenversicherer haben die Policen des Auslandsspezialisten keine begrenzten Deckungssummen. Versichert sind bestimmte Leistun - gen, aber niemals begrenzte Leistungssummen. Selbstverständlich erfüllen die Produkte die Covid-19-Anforderungen für Thailand. Das Unternehmen stellt auch ein entsprechendes Bestätigungszertifikat in englischer Sprache für die Visumbeantragung zur Verfügung. Die thailändische Botschaft in München hat ein entsprechendes Zertifikat der BDAE Gruppe als Nachweis für eine Covid-19-konforme Auslandskrankenversicherung vorliegen.

Mehr Informationen zu den Auslandskrankenversicherung der BDAE Gruppe 

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Januar des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.