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Rechtliches

Vom Bulli zum Wohnmobil: Das ist rechtlich zu beachten

© lenscap50, AdobeStock

Wohnmobile liegen nicht erst seit der Coronapandemie im Trend. Viele Autofahrer legen selbst Hand an und bauen beispielsweise ihren Bulli zum Camper um. Doch Vorsicht: Für diese Fahrzeuge gelten eigene Steuersätze, Zulassungsbestimmungen und Versicherungen. Das R+V-Infocenter sowie die Arag Rechtssuchtzversicherungen geben wertvolle Tipps.

Eine Solaranlage auf dem Dach, ein Gaskocher im Innenraum und dann noch ein bequemes Bett – schon dient das eigene Auto als Camper. „Durch den Umbau kann sich aber die Fahrzeugklasse ändern“, warnt Christian Hartrampf, Kfz-Experte bei der R+V Versicherung. „Dann muss die entsprechende Zulassungsbehörde informiert werden.“ Denn wenn sich die Fahrzeugklasse ändert, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Und das Fahren auf öffentlichen Straßen ohne Betriebserlaubnis ist grundsätzlich untersagt.

Wann ein Bulli als Wohnmobil gilt

Ab wann gilt der eigene Bulli als Wohnmobil? „Dafür hat der Gesetzgeber genaue Vorschriften“, sagt Hartrampf. „Eine Matratze auf der Ladefläche macht noch kein Wohnmobil. Anders sieht es aus, wenn neben dem Schlafplatz noch ein Tisch mit Sitzgelegenheiten, eine Kochvorrichtung und Stauraum für Gepäck, Kleidung und Proviant vorhanden sind.“ Dann muss nicht nur die Betriebserlaubnis erneuert werden, sondern auch die Versicherung. In der Wohnmobil-Versicherung sind dann auch alle festen Einbauten abgesichert.

Zudem gilt, dass alle Einrichtungen fest eingebaut sein müssen, damit sie bei einem Unfall nicht zu gefährlichen Geschossen werden. Ein Gaskocher an Bord oder Zusatzheizungen müssen vom TÜV oder einer vergleichbaren Prüfstelle abgenommen werden. Der TÜV stellt als Service eine Bescheinigung für die Zulassungsbehörde aus. Eine zusätzliche Camping-Inhaltsversicherung ersetzt zum Beispiel auch Fahrräder, Computer, Mobilfunktechnik sowie Foto- und Filmapparate.

Luftdruck, Wassertanks, Batterie – alles muss geprüft werden

Wer zum ersten Mal im Wohnmobil in den Urlaub startet, sollte nach Auskunft der ARAG-Rechtsexperten einige Dinge beachten. Ist der Camper geliehen, kann man davon ausgehen, dass Luftdruck der Reifen, Füllstand der Gasflaschen, Zustand des Wassertanks und der Bordbatterie in Ordnung sind. Bei einem eigenen Gefährt, dessen Winterpause durch das Coronavirus länger ausgefallen ist, sollte man diese Dinge vor der Fahrt selbst überprüfen. Übrigens: Der Wassertank sollte nur bis maximal zur Hälfte befüllt werden. Denn jeder Liter bedeutet mehr Benzinverbrauch. Besser den Wassertank zwischendurch oder am Zielort wieder auffüllen.

Der Vorteil am Reisen im Wohnmobil ist, dass auch Lieblingsstücke mit in den Urlaub dürfen: Von der Hängematte über den Lieblingsbecher bis hin zum Liegestuhl. Doch die ARAG-Rechtsexperten raten, sich vor dem Packen über das zulässige Gesamtgewicht informieren. Zudem sollte immer nach der Faustregel „Schweres nach unten, Leichtes nach oben“ gepackt werden. Für die Sicherheit aller Passagiere sollte selbst der kleinste Salzstreuer rutschsicher verstaut werden. Sonst riskiert man umherfliegende Gegenstände während der Fahrt oder gar einen unaufmerksamen Fahrer.

RECHTLICHES driven by the beats© Mihai Tufa, freepik.com

Schlafen im Bulli während der Fahrt verboten

Fahren Kinder mit, müssen sie – genauso wie im Pkw – auf einem altersgerechten Sitz angeschnallt werden. Gleiches gilt für Tiere. Umhergehen im Wohnmobil während der Fahrt ist tabu! Auch schlafen während der Fahrt, so sicher Alkoven oder Bett auch scheinen, ist ebenfalls verboten.

Wer noch nie oder längere Zeit nicht mit einem Wohnmobil gefahren ist, sollte auf einem leeren größeren Parkplatz eine Übungsrunde drehen, um sich wieder an das Fahrzeug zu gewöhnen. Dazu gehört auch das Rückwärtsfahren mit Hilfe der Außenspiegel oder das Rangieren auf begrenztem Raum. Mit einem voll beladenen Wohnmobil muss auf längere Bremswege und ein anderes Kurvenverhalten geachtet werden. Zwar gibt es keine vorgeschriebenen Lenkzeiten für Wohnmobilfahrer, daher gilt: Der Weg ist das Ziel. Realistische Etappen, Fahrerwechsel und regelmäßige Pausen sollten aber eingeplant werden.

Gerichtsurteil: Schadstoffgruppen gelten auch für alte Wohnmobile

Seit 2016 dürfen die meisten deutschen Großstädte im Rahmen des Luftreinhalteplans nur noch mit einer grünen Umweltplakette befahren werden. Es dürfen also nur schadstoffarme Fahrzeuge oder Kfz mit Ausnahmegenehmigungen in die ausgezeichneten Zonen fahren. In einem konkreten Fall zog ein Wohnmobil-Fahrer sogar vor Gericht, um eine solche Ausnahme für sein 1991 gebautes Wohnmobil für die Stadt Marburg zu bekommen. Eine technische Umrüstung für die erforderliche Schadstoffgruppe 4 war nicht möglich und einen Ersatz konnte sich der Mann nicht leisten.

Sein Argument vor Gericht: Als er sich das Fahrzeug im Sommer 2015 zulegte, ahnte er noch nichts von den Umweltzonen. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall seine Unwissenheit nichts an der Sachlage ändert, zumal die Umweltzone seit 2014 im Marburger Stadtparlament diskutiert wurde und nicht überraschend eingerichtet worden war. Und da das Einkommen des Wohnmobilisten auch nicht unter der Pfändungsfreigrenze lag, wäre die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges wohl doch möglich gewesen. Daher sahen auch die Richter die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung als nicht erfüllt an (Verwaltungsgericht Gießen, Az.: 6 K 4419/16).

Quelle: ARAG – Rechtstipps und Gerichtsurteile

Neuzulassungen von Wohnmobilen weltweit und in Europa

Im Jahr 2019 wurden weltweit 480.519 Wohnmobile zugelassen. Allein in Europa waren es 131.970 Neuzulassungen. Insgesamt wuchsen laut dem Caravaning Industrieverband e.V. die Reisemobilneuzulassungen in Europa um 5,5 Prozent und erreichten einen neuen Allzeit-Bestwert. Es ist bereits das vierte Rekordjahr in Serie und die Neuzulassungen haben sich seit 2010 fast verdoppelt. Dafür verantwortlich sind zahlreiche Rekorde in den europäischen Märkten, allen voran Deutschland (plus 15,1 Prozent), dem mit 53.922 Fahrzeugen mit Abstand größten europäischen Reisemobilmarkt.

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Neue Bestwerte verzeichneten zudem Spanien (5.977 Fahrzeuge) mit einem satten Plus von fast einem Viertel, Belgien (5.007), das erstmals die Marke von 5.000 Reisemobilen knackte, die Niederlande (2.097), bisher primär ein Caravan-Markt, und Österreich (1.704). Besonders wichtig ist für die Branche vor allem die Entwicklung in Frankreich, dem zweitgrößten Markt, sowie im Vereinigten Königreich, der Nummer drei in Europa. Der britische Markt legte um 4,4 Prozent auf 15.342 Einheiten zu, während der französische Markt mit 23.767 Fahrzeugen das gute Niveau des Vorjahres nahezu hielt (minus 0,5 Prozent).