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Rechtliches
© Grecaud Paul, AdobeStock

Kein einheitliches Rentensystem in Europa umsetzbar

Es wird vorerst kein einheitliches Rentensystem in der Europäischen Union geben. Der Grund: Die nationalen Rentensysteme sind einfach zu unterschiedlich. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsmodelle für die private und betriebliche Altersvorsorge sowie die Wechselbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das berichtet das Portal ihre-vorsorge von der Deutschen Rentenversicherung.

2018 hatte die Europäische Union (EU) die Expertengruppe „Renten“ ins Leben gerufen. Zu dieser gehörten Vertreter aus Wissenschaft und Altersvorsorgeeinrichtungen, der Sozialpartner und der Europäischen Auf­sichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) an. Aufgabe der Gruppe war, die Situa­tion der betrieblichen und privaten Altersvorsorge in den Mitgliedstaa­ten zu untersuchen und Hand­lungsempfehlungen für die EU und die Mitgliedsstaaten auszusprechen.

Nun hat die Gruppe ihren Abschlussbericht veröffentlicht und Handlungsempfehlungen abgegeben. Darin stellen die Sachverständigen im Wesentlichen fest, dass es keine Lösung gebe, die für alle Mitgliedstaaten passt. Vor diesem Hintergrund empfehlen sie den Mitgliedstaaten, bei der Reform ihrer Rentensysteme für die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu sorgen und einen langfristigen ganzheitlichen Ansatz bei der Entwicklung von Mehrsäulen-Systemen zu verfolgen.

Die Mitgliedstaaten sollen finanzielle und gesetzliche Anreize bieten, damit die Sozialpartner – also Arbeitgeber und Gewerkschaften – gemeinschaftliche Altersvorsorge-Optionen einrichten, die eine Risikoverteilung zwischen den Mitgliedern gewährleisten. Diese sollen zudem die jeweiligen Kompetenzen der Sozialpartner und der unterstützenden Unternehmen respektieren.

Rentenpunkte für Kindererziehungs- und Pflegezeiten

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sollen künftig – ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands – Rentenpunkte anerkannt werden für Kindererziehungs- und sonstige Pflegezeiten. Neben der Sicherung der Rentenansprüche solle dies „als Anreiz dienen, dass Kindererziehung und Pflege gleich zwischen Männern und Frauen aufgeteilt wird“, heißt es.

Weiter empfehlen die Experten den Mitgliedstaaten, in der Spar- und in der Auszahlungsphase für die Altersvorsorge steuerliche und/oder finanzielle Anreize für Zusatzrenten anzubieten, die bestimmte Mindestqualitätsanforderungen erfüllen. Diese Anreize sollen die Verschiedenartigkeit der Rentenarten und die damit verbundene Sozialpolitik eines Mitgliedstaats widerspiegeln.

Ferner sollen die EU, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner kostengünstige Instrumente und Methoden entwickeln, um die Anfälligkeit europäischer Rentenversicherer für langfristige ökologische und soziale Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten.

Um alle künftigen Maßnahmen zu koordinieren, soll die EU ein Forum für den Austausch von Sozialpartnern, Rentenversicherern, Vertretungen der Versicherten, unabhängigen Sachverständigen und EU-Rentenbehörden einrichten.

Der vollständige Expertenbericht zum einheitlichen EU-Rentensystem kann hier als PDF in englischer Sprache heruntergeladen werden.

 RECHTLICHES Arbeitsleben in Europa

Arbeitsleben in Island dauert am längsten

Nicht nur das Rentensystem ist uneinheitlich, sondern auch die durchschnittliche Arbeitsdauer eines EU-Bürgers und somit auch die Dauer des Ruhestandes. Wer 2018 in Deutschland ins arbeitsfähige Alter von 15 Jahren kam, muss ab diesem Zeitpunkt im Schnitt noch 38,7 Jahre arbeiten, bevor er oder sie in Rente gehen kann. Damit ist Deutschland im europäischen Vergleich nicht Spitzenreiter, liegt aber über dem Schnitt der 28 EU-Mitgliedstaaten von 36,2 Jahren Lebensarbeitszeit – 3,3 Jahre länger als noch im Jahr 2002.

Am längsten müssen die Isländer arbeiten: 46,3 Jahre Arbeitsleben hat ein heute 15-Jähriger oder eine 15-Jährige dort vor sich, bevor er oder sie die Rente genießen kann. Das kürzeste Arbeitsleben haben Italienerinnen und Italiener mit im Schnitt 31,6 Jahren.