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Rechtliches
© Photographee.eu, AdobeStock

Grundrente soll auch für Auslandserwerbstätige gelten

Die für voraussichtlich 2021 geplante Grundrente wird wahrscheinlich auch für Arbeitnehmer aus dem Ausland gelten, die ihr Berufsleben oder einen Teil davon in Deutschland verbracht haben und danach wieder ins Ausland zurückgegangen sind. Der Anspruch bestehe umgekehrt auch für Bundesbürger, die ganz oder zeitweise in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in einem EWR-Staat (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder in der Schweiz gearbeitet haben. Darauf weist das Portal Ihre Vorsorge der Deutschen Rentenversicherung hin.

Grundlage dafür sind die EU-Regelungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Diese sorgen dafür, dass alle in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz zurückgelegten Versicherungszeiten von Arbeitnehmern aus diesen Ländern zusammengezählt werden, um die für eine Rente notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. In Deutschland zum Beispiel führen insgesamt 35 erworbene Versicherungsjahre ab einem Alter von 63 Jahren zu einem Anspruch auf eine „Altersrente für langjährig Versicherte“.

Finanzierung aus Steuermitteln

Die Grundrente soll aus Steuermitteln und nicht aus Rentenbeiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebern bezahlt werden. Auch ausländische Arbeitnehmer in Deutschland zahlen Rentenbeiträge – selbst wenn sie nur vorübergehend hier arbeiten.

RECHTLICHES auslaendische versicherte rente

Die Zahl der Versicherten in der Rentenversicherung mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat einen neuen Höchststand erreicht. Laut aktuellen Zahlen des Rentenatlas 2019 (hier als PDF downloadbar) waren es Ende 2017 rund sechs Millionen. Erheblich dazu beigetragen hat die Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU in den Jahren 2011 und 2014. Dies hat für viele EU-Bürger das Arbeiten in Deutschland erleichtert und den Zuzug aus anderen EU-Staaten begünstigt.

Unter den am Jahresende 2017 aktiv Versicherten mit ausländischer Staatsbürgerschaft bilden Türken mit gut einer Millionen Menschen die bei Weitem größte Gruppe. Viele ausländische Versicherte haben die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der EU. Am häufigsten darunter sind Polen mit 494.000, Rumänen mit 343.000, Italiener mit 322.000 und Griechen mit 180.000. Von den aktiv Versicherten mit EU-Staatsbürgerschaften zahlen mehr als 90 Prozent Rentenversicherungsbeiträge.