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Rechtliches
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Bessere Arbeitsbedingungen in Japan

Seit April 2019 werden in Japan neue Regelungen aus dem Gesetz zur Reform der Arbeitsweise angewendet. Die Gesetzesreform soll insbesondere zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer beitragen.

Die im Arbeitsstandardgesetz (Labor Standards Act) vorgeschriebenen Höchstgrenzen für Überstunden betragen nunmehr grundsätzlich maximal 45 Stunden im Monat und höchstens 360 Stunden im Jahr. In Ausnahmefällen sind maximal 100 Überstunden pro Monat zulässig. Verstöße gegen diese Regelungen sind straf- und bußgeldbewehrt. Die neue Überstundenregelung findet zunächst für große Unternehmen Anwendung und ab 1. April 2020 auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Außerdem sind Arbeitnehmer, die Anspruch auf mindestens zehn Urlaubstage pro Jahr haben, nun verpflichtet, wenigstens fünf Urlaubstage im Jahr tatsächlich in Anspruch zu nehmen, worauf Arbeitgeber (auch schon KMU) hinzuwirken haben.

Ausnahmen für hochqualifizierte Arbeitnehmer

Für „hochqualifizierte“ Arbeitnehmer gelten die Regelungen über die Arbeitszeiten unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Anwendung finden nun des Weiteren Änderungen des Arbeitssicherheits- und Hygienegesetzes sowie des Gesetzes zur verbesserten Gestaltung von Arbeitszeiten. Das Inkrafttreten der letzten Stufe der Reform ist für den 1. April 2023 vorgesehen.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Juli des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.