Skip to main content
Rechtliches

Standesamtliche Heirat im Ausland: Mit diesen Kosten ist zu rechnen

© Nadtochiy, AdobeStock

Eheschließungen werden in mehrerer Hinsicht immer internationaler. Fast jede sechste Eheschließung in Deutschland ist binational. Zudem möchten sich viele Deutsche während eines Urlaubs im Ausland das Ja-Wort geben, etwa weil sie sich dort kennengelernt haben oder aufgrund familiärer Wurzeln der Partnerin oder des Partners.

Eine automatische Gültigkeit der im EU-Ausland geschlossenen standesamtlichen Ehe und geringe bürokratische Hürden machen das attraktiv. Welche Kosten auf das glückliche Ehepaar zukommen, hat das Technologieunternehmen Wise für die Hauptstädte Europas herausgefunden. Dazu wurden die Bedingungen für eine standesamtliche Hochzeit für ein Paar mit deutscher Staatsbürgerschaft in der jeweiligen Hauptstadt des europäischen Landes geprüft und die anfallenden Kosten recherchiert, um die standesamtliche Trauung rechtsgültig durchzuführen. Im Durchschnitt müssen Paare hier mit Kosten von mindestens 180 Euro rechnen.

In diesen acht Städte ist die standesamtliche Heirat am günstigsten

Paare, die noch viel Geld für die Party nach der Trauung oder die Flitterwochen übrig haben, sind in fünf untersuchten europäischen Städten gut aufgehoben: Mindestens 69 Euro kostet die Ehe in Amsterdam, Helsinki, Madrid, Ljubljana und Paris. Die Kosten berechnen sich hier aus der Ermittlung der Ehefähigkeit sowie zweier Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtenregister, die Durchführung der Trauung ist kostenfrei. Auf Platz zwei folgt mit etwas Abstand Luxemburg: In diesem Nachbarstaat müssen Deutsche mit Kosten von mindestens 79 Euro rechnen, was genug Geld für einige erholende Tage nach den Feierlichkeiten übrig lassen sollte. Auf Platz drei des Rankings landet Sofia, die Hauptstadt Bulgariens, mit umgerechnet mindestens rund 83 Euro. Mit ihrer Vielzahl an prunkvollen Bauten bietet die Stadt eine traumhafte Kulisse für eine Hochzeit im Sommer. Von Verlobten, die sich in Paris oder Luxemburg das Ja-Wort geben wollen, wird erwartet, dass entweder Braut oder Bräutigam dort wohnhaft gemeldet ist.

 RECHTLICHES Kosten heiraten Europa

Heiraten in Rom ist besonders kostenintensiv

Während Ljubljana oder Paris vergleichsweise günstige Ziele für eine Vermählung sind, wird es andernorts deutlich teurer. Wer in der Hauptstadt von „Bella Italia“ die Liebe besiegeln möchte, muss für eine standesamtliche Trauung am meisten zahlen: In Rom werden mindestens 769 Euro für den Eheschluss fällig. Dabei fallen vor allem die Kosten für die standesamtlichen Säle oder den Strand ins Gewicht: Mit 700 Euro ist die Trauung am Stadtstrand werktags am günstigsten, bei einer Wochenendtrauung in einem Standesamt-Saal wird mit 1.400 Euro das Doppelte fällig.

Etwas günstiger wird es in Wien und Bratislava mit Kosten von mindestens 379 Euro, die sich aus diversen Verwaltungsakten wie der Anmeldung oder der Vorlage ausländischer Dokumente zusammensetzen. Beide Städte bieten mit ihrer pompösen Barock-Architektur den perfekten Hintergrund für eine märchenhafte Hochzeit – ganz im Vorbild des alten Adels. Dublin gehört ebenfalls zu den teuren Städten des Rankings. Mindestens 289 Euro müssen Ehepaare hier einplanen. Die Stadt bietet mit ihrem weltberühmten Ausgehviertel Temple Bar den idealen Ort für die Feierlichkeiten nach der Zeremonie.

Rechtstipps beim Heiraten im Ausland

Immer mehr Paare träumen davon, ihre Hochzeit im Ausland zu feiern, um dem besonderen Tag eine exotische Note zu verleihen. Dabei sollte man jedoch nicht vergessen, dass eine Eheschließung in erster Linie einen rechtlich bindenden Vertrag darstellt, der Auswirkungen in vielerlei Hinsicht hat. Deshalb ist es wichtig, sich vor der Hochzeit mit den rechtlichen Anforderungen des ausgewählten Landes vertraut zu machen. Das Auswärtige Amt erläutert die wichtigsten Fakten.

In den meisten Ländern ist es möglich, standesamtlich zu heiraten. Es ist jedoch ratsam, sich vorher über die genauen Formalitäten zu informieren, um unnötige Probleme zu vermeiden. Deutsche Konsulatsbeamtinnen und -beamte dürfen übrigens keine Eheschließungen im Ausland durchführen.

 

Die deutschen Auslandsvertretungen informieren regelmäßig über die geltenden Eheschließungsbestimmungen im Gastland. Diese Informationen sind auch auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes in Form von Merkblättern verfügbar. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nur die zuständige Behörde im Ausland rechtsverbindliche Auskünfte über die im Ausland geltenden Regelungen zur Eheschließung erteilen kann. Es empfiehlt sich daher, direkt mit dieser Stelle Kontakt aufzunehmen und sich über die vorzulegenden Dokumente sowie eventuell notwendige Übersetzungen und Echtheitsbestätigungen zu informieren.

Eheschließung muss durch ausländische Heiratsurkunde nachgewiesen werden

Der Ort der Eheschließung bestimmt nicht automatisch die Rechtsordnung, nach der sich die anderen Rechtsverhältnisse der Eheleute (Namensrecht, Güterstand, Sorgerecht für Kinder) richten. Eine gesonderte Prüfung ist erforderlich, insbesondere bei Ehepartnern mit unterschiedlicher Nationalität. Es empfiehlt sich daher, vor der Hochzeit eine Fachanwältin zu konsultieren, die bei Bedarf auch bei der Erstellung eines Ehevertrags behilflich sein kann.

Es kann auch notwendig sein, ausländisches Recht zu beachten, zum Beispiel wenn man ins Ausland übersiedelt und mit der dortigen Rechtsordnung konfrontiert wird. In manchen Staaten (zum Beispiel USA, Kanada) wird den Eheleuten nach der Trauung lediglich eine Bescheinigung (oder eine „verkürzte Heiratsurkunde“) ausgehändigt. Die Eheschließung muss anschließend noch bei der zuständigen Behörde registriert werden, damit eine Heiratsurkunde in Form eines vollständigen Registerauszugs ausgestellt werden kann. Die Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige im Bundesverwaltungsamt ist eine gute Anlaufstelle für umfassende Informationen über ausländisches Recht, insbesondere im Bereich des Ehe-, Familien- und Erbrechts. Eine kostenfrei herunterladbare Broschüre gibt weitere Auskünfte. 

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Juni 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.