Internationale Krankenversicherungen
für Ausländer in Deutschland
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EU-konform: entspricht den Regelungen der Europäischen Union
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Langzeit: bis zu 5 Jahre gültig (maximale Laufzeit)
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Schutz im Heimatland und weltweit: internationale Gültigkeit
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Hohe Flexibilität: kurzfristig kündbar

Ihre internationale Krankenversicherung für Deutschland
Wer in Deutschland mit einem befristeten Aufenthaltstitel lebt und arbeitet, muss bei der Einreise und bei jeder Visumverlängerung nachweisen, dass er eine Krankenversicherung besitzt. Diese Krankenversicherung muss den Anforderungen Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) entsprechen. Ausländerbehörden verlangen sogar einen schriftlichen Nachweis darüber, dass der Versicherungsschutz diesen Anforderungen entspricht.
Die Krankenversicherungen EXPAT GERMANY und EXPAT VISIT entsprechen den gesetzlichen Richtlinien und bieten sogar Schutz weit über die Anforderungen hinaus. So sind ausländische Gäste und ihre Angehörigen sogar weltweit (auch in Schengenstaaten) und für eine gewisse Zeit selbst in ihrem Heimatland versichert.
Auch wenn ausländische Personen in Deutschland kein Visum benötigen, so sind sie verpflichtet, sich in Deutschland krankenzuversichern. Denn seit vielen Jahren gilt hierzulande eine Krankenversicherungspflicht. Wer in Deutschland arbeitet, benötigt sogar schon vor dem Jobantritt eine Krankenversicherung für Deutschland. Die Krankenversicherungen des BDAE gelten insbesondere für ausländische Bürger, die als Freelancer*innen oder Selbstständige in Deutschland tätig sind.
Der BDAE versichert unter anderem folgende Personengruppen:
- selbstständige Bauarbeiter*innen und Handwerker*innen
- selbstständige Pflegekräfte
- Wissenschaftler*innen und Dozent*innen
- Mitarbeitende von ausländischen Behörden (z.B. Tourismussektor)
- Freelancer*innen


