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BDAE-Business-Breakfast zum Thema Vergütungsbestandteile bei Auslandsentsendungen

BDAE-Business-Breakfast zum Thema Vergütungsbestandteile bei Auslandsentsendungen

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Bei der Auslandsentsendung von Mitarbeitern spielt die Gehaltsfindung eine große Rolle. Dabei sind unterschiedliche Ansätze möglich, wie etwa die Zahlung von Auslandszuschlägen zum deutschen Bruttogehalt oder die Vereinbarung von Nettolöhnen. Unabhängig von der gewählten Methode zur Gehaltsfindung ist es wichtig zu wissen, wie die in den Entsendeverträgen verankerten Zuwendungen (beispielsweise Firmenwagen, Boni) hinsichtlich des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts zu behandeln sind.

Erhebliche Lohnsteuer- und Beitragsnachzahlungen

Nach wie vor ist es in vielen Unternehmen gängige Praxis, die Zuwendungen bei Auslandsentsendungen nicht durch die Lohnbuchhaltung erfassen zu lassen. Dies hat zur Folge, dass keine Lohnabgaben darauf gezahlt werden. In letzter Zeit konzentrieren sich Betriebsprüfer jedoch vermehrt auf Zuwendungen, die bei Auslandsentsendungen gewährt werden. Somit kann es zu erheblichen Lohnsteuer- und Beitragsnachzahlungen kommen.

Folgende Fragen stellen sich regelmäßig bei der Gewährung von Zuwendungen:

  • Sind die während des Auslandeinsatzes zusätzlich gewährten Zuwendungen Lohnbestandteile?
  • Können diese Zuwendungen lohnsteuerfrei ausgezahlt werden?
  • Sind die Zuwendungen in der Sozialversicherung in die Beitragspflicht einzubeziehen?
  • Welche Rolle spielt dabei die Ansässigkeit der Mitarbeiter im Ausland?
  • Welche Bedeutung haben Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherungsabkommen?

Kurzvortrag: Zuwendungen richtig behandeln

Nach einem ersten erfolgreichen BDAE Business Breakfast, möchten wir Ihnen nun bei einer zweiten Veranstaltung vorstellen, wie die Zuwendungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht behandelt werden sollten. Dies soll wie immer in lockerer Atmosphäre, bei einem leckeren Frühstück und bei einem anschließenden persönlichen Austausch geschehen.

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Anmeldung bei Claus-Helge Groß

Tel.: +49-40-30 68 74-70

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