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Restkostenrisiko bei Geschäftsreisen und Entsendungen ins Ausland

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Über den BDAE

Warum Ihnen dieses Dossier hilft

Cover Dossier Expat GKVKennen Sie dieses Szenario? Einer Ihrer Mitarbeiter muss sich auf einer Dienstreise oder während eines Arbeitseinsatzes im Ausland ärztlich behandeln lassen. Was dann auf Sie zukommt, wirkt zunächst irritierend: Der Gesetzgeber nimmt Sie nicht nur in die Pflicht, für die entstanden Gesundheitskosten aufzukommen, sondern erwartet unter Umständen sogar, dass Sie wie eine Krankenkasse agieren.  

Der Grund: Vor allem bei Mitarbeitern, die als Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ins Ausland entsandt werden – und hierbei spielt es keine Rolle, ob diese Entsendung einen Tag oder mehrere Jahre dauert – hat der deutsche Gesetzgeber mit § 17 SGB V explizit dem Arbeitgeber die Verantwortung der gesundheitlichen Absicherung des Mitarbeiters auferlegt.

Neben dieser finanziellen und administrativen Belastung gilt es außerdem, einen verantwortungsvollen Umgang mit den privaten Gesundheitsdaten Ihres Mitarbeiters zu pflegen – ein Spagat, der kaum zu schaffen ist.

Dieses exklusiv von uns verfasste Dossier unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte und Pflichten in punkto Gesundheitskosten von Mitarbeitern im Ausland richtig einzuschätzen. Zugleich bietet es Ihnen Handlungsempfehlungen und eine Analyse von gängigen Restkosten-Modellen, die wir nicht nur auf Kosten- und Zeitaufwand, sondern auch auf praktische Umsetzbarkeit geprüft haben. Vervollständigt werden die dargestellten Prozesse durch eigens von uns erstellte Schaubilder und Fallbeispiele.

Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihr Geschäftsreise- und Entsendemanagement vereinfachen und Ihnen außerdem Möglichkeiten erörtern, wie Sie das Restkostenrisiko bei Gesundheitsaufwendungen für Ihre Mitarbeiter senken können.

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Video Restkostenrisiko bei Auslandseinsätzen

Video: Restkostenrisiko bei Geschäftsreisen und Entsendungen ins Ausland

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Über die BDAE GRUPPE

Die in Hamburg ansässige BDAE GRUPPE hat ihren Ursprung im Jahr 1995 mit der Gründung des Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V. und wurde mit dem Ziel geschaffen, Unternehmen und deren Mitarbeiter sowie Privatpersonen beim Planen und Umsetzen ihres langfristigen Auslandsaufenthalts zu unterstützen.

Die BDAE GRUPPE vereint mehrere Gesell­schaften unter einem Dach. Dazu gehört unter anderem eine Beratungsgesellschaft, die international agierende Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Mitarbeiterentsendungen ins Ausland unter Berücksichtigung rechtlicher Gesichtspunkte berät.