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Neue Entsenderichtlinie: Das sollten Personaler wissen

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Auslandsexperte Omer erläutert in diesem Interview, was genau sich mit der neuen Entsenderichtlinie für Unternehmen ändert, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen.

Im Sommer 2018 hat die Europäische Kommission die reformierte Entsenderichtlinie (96/71/EG) veröffentlicht. Die EU-Staaten haben nun bis zum 30. Juli 2020 Zeit, diese in nationales Recht umzuwandeln.

Unter dem Titel „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist die Reform der Entsenderichtlinie bereits seit einiger Zeit Thema bei international tätigen Unternehmen. Sie hat Auswirkungen auf rund 2,3 Millionen in Europa entsandte Arbeitnehmer. Allein deutsche Unternehmen entsenden jährlich mehr als eine viertel Million Angestellte in ein anderes EU-Land. Fast noch einmal doppelt so viele (konkret: 440.065) europäische Arbeitnehmer werden jährlich nach Deutschland entsandt.

So sinnvoll die Reform auch ist – für HRler bedeutet sie vor allem zunächst Mehrarbeit. Auch sorgt sie für Verunsicherung hinsichtlich der damit verbundenen Auswirkungen sowohl für die Unternehmen als auch für deren entsandte Mitarbeiter. Auslandsexperte Omer erläutert in diesem Interview, was genau sich mit der neuen Entsenderichtlinie für Unternehmen ändert, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen.

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26.02.2020

Wer sind die Auslandsexperten?

Die Videoreihe wird von den Experten des BDAE produziert. Diese reisen nicht nur selber gern, sondern kennen sich mit den verschiedenen Aspekten von langfristigen Auslandsaufenthalten auch richtig gut aus.

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