Die Auslandsexperten
Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland: Darum zahlt die Krankenkasse nicht


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Wer für eine Behandlung oder Therapie extra ins Ausland reist oder dies mit seinem Urlaub kombiniert, hat kein Recht darauf, die Kosten von seiner Krankenkasse erstattet zu bekommen. Das hat kürzlich ein Gericht entschieden. Warum das so ist und worauf Reisende beim Arztbesuch im Ausland achten sollten, das erläutert Versicherungsspezialist Torben in diesem Video der Auslandsexperten.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Arztkosten, die im Ausland entstanden sind, nur unter zwei Bedingungen:
Erstens: Es handelt sich um einen akuten Notfall. Das heißt, es besteht praktisch Lebensgefahr.
Zweitens: Es handelt sich Therapien und Behandlungen, die nicht in Deutschland machbar sind. Zum Beispiel weil Ärzte und Krankenhäuser nicht über das technische Gerät verfügen oder Kenntnisse fehlen.
Auch die Europäische Krankenversicherungskarte - das ist die Rückseite eurer Gesundheitskarte, die ihr immer beim Arzt vorlegen müsst - gilt nur bei Notfallbehandlungen im Ausland. Es empfiehlt sich grundsätzlich immer eine Reisekrankenversicherung oder internationale Krankenversicherung abzuschließen. So bleibt ihr nicht auf euren Kosten sitzen, wenn ihr krank im Ausland wart und zum Arzt musstet.
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Wer sind die Auslandsexperten?
Die Videoreihe wird von den Experten des BDAE produziert. Diese reisen nicht nur selber gern, sondern kennen sich mit den verschiedenen Aspekten von langfristigen Auslandsaufenthalten auch richtig gut aus.