Die Auslandsexperten
Airline wegen zu heißer Suppe verklagt: Darum gibt es keinen Schadensersatz


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Jeder kennt das legendäre Urteil, bei dem McDonald’s Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen musste, weil eine Kundin sich am Kaffee verbrühte. Doch warum ging in einem ähnlichen Fall eine deutsche Flugpassagierin leer aus?
Selbst wenn das "Kaffee-Urteil" weltweite Bekanntheit erlangte, bedeutet das nicht, dass man sich grundsätzlich auf plötzlichen Reichtum freuen kann, nur weil man sich beim Auswärtsessen verbrannt hat. Das stellte auch eine Deutsche im Flugzeug nach New York fest.
Auf dem Flug saß die Passagierin in der Business-Class des Fliegers – eineinhalb Stunden vor Landung wurde ihr eine Steinpilzsuppe in einer Schale serviert. Die kippte beim Verzehr auf die Brust der Passagierin. Folge: Verbrennungen zweiten Grades.
Doch allein die Tatsache, dass es zu einer Verbrennung kam, reichte vor Gericht nicht als Grund für eine Schadenersatzzahlung. Wie die Begründung genau aussah, verrät BDAE-Geschäftsführer Philipp Belau im Video.
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Wer sind die Auslandsexperten?
Die Videoreihe wird von den Experten des BDAE produziert. Diese reisen nicht nur selber gern, sondern kennen sich mit den verschiedenen Aspekten von langfristigen Auslandsaufenthalten auch richtig gut aus.