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Allgemeine FAQs

Auf viele Fragen zu unseren Produkten und rund um unsere Versicherungswelt bieten wir Ihnen hier eine passende Antwort.

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An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine aktuell gültigen Versicherungsbedingungen auf der Webseite nicht finden kann?

Die Versicherungsbedingungen für alle Verträge, die nicht auf unserem Webauftritt abgebildet sind, senden wir Ihnen gerne persönlich zu.

Bitte wenden Sie sich herfür an unseren Kundenservice unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Was sind stationäre Behandlungen?
::cck::2020::/cck::

Stationäre Heilbehandlungen finden in der Regel im Krankenhaus statt. Je nach gewähltem Produkt bieten die Auslandskrankenversicherung der BDAE GRUPPE die Unterbringung als Privatpatient in einem Einbett- oder Zweibettzimmer. Sie haben überdies freie Krankenhauswahl.

Was sind ambulante Behandlungen?
::cck::2019::/cck::

Ambulante Behandlungen finden in der Regel in Arztpraxen statt (und nicht im Krankenhaus). Sie haben bei den BDAE-Auslandskrankenversicherungen freie Arztwahl und den Status eines Privatpatienten.

Was ist ein Tarif?
::cck::2018::/cck::

Bei diesem Begriff handelt es sich um ein Synonym für Versicherungsprodukte. Fast alle Tarife des BDAE beginnen mit dem Namen EXPAT. Der Folgename (zum Beispiel INFINITY, FLEXIBLE oder PRIVATE) kategorisiert dann den Versicherungstarif oder das Produkt genauer. Fragt also einer unserer Service-Mitarbeiter Sie am Telefon nach Ihrem Tarif, so ist stets der Name Ihrer Versicherung gemeint.

Was passiert mit meiner Pflegeversicherung, wenn ich ins Ausland gehe?
::cck::2017::/cck::

Die gesetzliche Krankenkasse offeriert die Möglichkeit, die Kranken- und Pflegeversicherung ruhend zu stellen (so genannte Anwartschaft), damit Wartezeiten beibehalten werden. Bei den privaten Anbietern kann jedoch nur die Kranken-, nicht aber die Pflegeversicherung auf Anwartschaft gestellt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte in diesem Fall weiterhin Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlen.

Was passiert mit meiner Arbeitslosenversicherung, wenn ich ins Ausland gehe?
::cck::2016::/cck::

Vor Ihrem Auslandseinsatz sollten Sie genau prüfen, was mit Ihrer Arbeitslosenversicherung geschieht. Denn wer arbeitslos nach Deutschland zurückkehrt und nicht in den letzten 24 Monaten mindestens zwölf Monate Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, ist auf Hartz IV angewiesen, sofern er keine private Arbeitslosenversicherung abgeschlossen oder freiwillig in die gesetzliche Kasse eingezahlt hat.

Lassen Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt beraten, um eine individuelle Lösung zu erhalten.

Was passiert mit meiner Rente, wenn ich ins Ausland gehe?
::cck::2015::/cck::

Je nachdem in welches Land und unter welchen Voraussetzungen und für welche Zeitdauer Sie dorthin gehen, können Ihnen wichtige Beitragsjahre verloren gehen. Dies hat zur Folge, dass Sie bei einer Rückkehr nach Deutschland keinen Anspruch mehr auf Leistungen haben. Wir raten Ihnen, sich vorab darüber zu informieren, etwa über unsere  Kundenberater.

Was bringt mir die Mitgliedschaft im BDAE?
::cck::2014::/cck::

Durch die Mitgliedschaft im BDAE e.V. haben die Vereinsmitglieder die Möglichkeit, folgende exklusive Vorteile zu nutzen:

  • Auskünfte über Lebensbedingungen im Zielland sowie Beratung zu allen Fragen der sozialen Absicherung.
  • Zugang über den LogIn-Bereich zu vielen nützlichen Informationen rund um Ihr Zielland.
  • Inanspruchnahme der Assistance-Leistungen von Allianz Partners Deutschland GmbH.
Welche Anreize bietet der BDAE seinen Versicherten, gesünder zu leben oder bei Behandlungen auf günstige Varianten zu achten?

Wir arbeiten nicht mit Anreizen, da eine Nachverfolgung von zum Beispiel Gesundheitsprogrammen einen hohen administrativen Aufwand nach sich ziehen würde und das dann auch in die Versicherungsbeiträge mit einkalkuliert würde. Gesund zu leben, liegt in der Verantwortung jeden einzelnen Individuums. Unser Ansatz basiert darauf, faire Versicherungsbeiträge zu kalkulieren, indem wir nach Zonen, Alter, Vorerkrankungen und Selbstbehaltsstufen kalkulieren. Beispielsweise ist der Versicherungsbeitrag niedriger, wenn Versicherte einen jährlichen Selbstbehalt wählen.

Im EXPAT INFINITY können Versicherte bis zu 1.000 Euro Selbstbehalt wählen, was den Beitrag deutlich verringert. 

Die Alters- und Länderstaffel helfen ebenfalls dabei, die Versicherungsbeiträge fair zu kalkulieren. Die  Gesundheitssysteme mancher Länder sind immer noch relativ kostengünstig, deswegen zahlen Versicherte geringere Beiträge, wenn sie in günstigeren Länderzonen leben Ältere Versicherte zahlen wiederum höhere Beiträge als jüngere, weil statistisch betrachtet, mit zunehmendem Alter die Gesundheitskosten steigen – auch wenn es für Einzelne Ausnahmen gibt.

 

Sind Kinder mitversichert?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es sowohl in der privaten Krankenversicherung als auch in unserer Auslandskrankenversicherung keine Familienversicherung, in der Kinder automatisch beitragsfrei mitversichert sind. Jede Person und so auch jedes Kind müssen separat versichert werden.

Muss ich meinen Wohnsitz beibehalten, um mich bei Ihnen zu versichern?

In unseren mittel- und langfristigen sowie lebenslangen Auslandskrankenversicherungen ist es Ihnen überlassen, ob Sie einen Wohnsitz im Heimatland haben, diesen beibehalten oder auch aufgeben möchten. In jedem Fall können Sie sich beim BDAE versichern.

Gibt es auch unbegrenzten und lebenslangen Versicherungsschutz? Was sind die Vorteile?

Unser Produkt EXPAT INFINITY ist eine lebenslang gültige Auslandskrankenversicherung. Der große Vorteil eines unbegrenzten und lebenslangen Versicherungsproduktes ist, dass Sie sich nie wieder Sorgen machen brauchen, zu einem Zeitpunkt Ihren Versicherungsschutz verlängern oder neu beantragen zu müssen. Der EXPAT INFINITY begleitet Sie ein Leben lang.

Ich weiß noch nicht, wie lange ich weg sein werde. Welches Produkt empfehlen Sie mir?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie länger als ein Jahr weg sein werden, können Sie bereits die lebenslange Auslandskrankenversicherung EXPAT INFINITY beantragen. Alternativ können Sie aber auch mit einem kurzfristigen Produkt starten und ergänzend die Anwartschaft wählen. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes den Wunsch verspüren, langfristig im Ausland zu bleiben, können Sie die Anwartschaft ohne großen Aufwand und ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in den Expat Infinity umwandeln. Die kurzfristige Auslandskrankenversicherung wird dann aufgehoben.

In welcher Währung werden die Belege bei uns abgerechnet?

Fremdwährungen werden zum Tag des Posteingangs bei uns in EUR umgerechnet. Eine Auszahlung ist auch in Fremdwährung möglich, allerdings nicht in allen Währungen, sondern nur in in den gängigen wie Thaibaht, USD und Pfund. Dies ist abhängig von der jeweiligen Währung und den Gegebenheiten der Empfängerbank/-land.

Abweichend von den AVB können Kreditkartennachweise der tatsächlichen EUR-Belastung an dem Tag der Rechnungstellung eingereicht werden. Wir legen dann diese Umrechnung zugrunde und rechnen den Rechnungsbetrag nicht nach dem Posteingangsdatum um.

Habe ich freie Arztwahl oder muss ich Vertragskliniken in Anspruch nehmen?

Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken ihrer Wahl aufzusuchen. Über eine App haben Versicherte zusätzlich die Option, sich 24/7 medizinischen Rat einzuholen und sogar mit Ärztinnen und Ärzten telefonieren oder chatten zu können. Die Anwendung beinhaltet auch einen Symptom-Checker und hilft dabei, Ärztinnen und Ärzte in der Nähe ausfindig zu machen.