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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsfragen spielen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eine immer größere Rolle. Als Versicherungsvertreter sind wir, jedenfalls in Teilen unserer Organisation, Finanzberater im Sinne der Transparenzverordnung des europäischen Parlaments 1.

  1. Wir werden die von den Versicherern dargestellten Nachhaltigkeits-Strategien bei der Verhandlung von Gruppenversicherungsverträgen beurteilen, und ggf. darstellenob die Überlegungen der Versicherer aus unserer Sicht signifikante Vor- oder Nachteile für unsere Kunden bedeuten.
  2. Wir berücksichtigen die von den Versicherern zu Nachhaltigkeitsfragen veröffentlichten Informationen und werden ggf. solche Versicherer bei unserer Auswahl als geeignete Risikoträger für die Risiken unserer Kunden nicht in die engere Wahl nehmen, welche keine Nachhaltigkeits-Strategie verfolgen.
  3. Die Informationsdichte für eine solche Berücksichtigung ist derzeit noch gering, wird aber voraussichtlich zunehmen.
  4. Die Informationen über ihre Nachhaltigkeits-Strategie stammen von den Versicherungs-unternehmen. Für deren Richtigkeit sind wir folglich nicht verantwortlich.
  5. Sofern Versicherer die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung des Versicherungsmaklers vergüten sollten, werden wir die höhere Vergütung annehmen.
  6. Bei der Vergütung von Mitarbeitern (Angestellten und freien Mitarbeitern) fördern wir die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch eine höhere Vergütung der Vermittlung dieser Produkte.

1 Verordnung 2019/2088 (EU) des europäischen Parlamentes und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor