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Seminar: Herausforderungen der Mitarbeiterentsendung nach China

Seminar: Herausforderungen der Mitarbeiterentsendung nach China

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Obwohl sich das Wirtschaftswachstum der Volksrepublik China im Vergleich zu den Vorjahren verlangsamt hat, weist das Land positive Wachstumszahlen und Marktaktivitäten vor. Chinas Bedeutung in der Weltwirtschaft ist nach wie vor groß, so dass es weiterhin Investoren aus aller Welt in die Republik zieht.

Neben vielen großen deutschen Unternehmen, die bereits Produktionsstätten und Niederlassungen im Land eröffnet haben, drängt nun auch verstärkt der deutsche Mittelstand nach China. Die Anzahl der Mitarbeiterentsendungen ins Reich der Mitte steigt stetig. Dabei stellen die Gestaltungsmöglichkeiten für den Einsatz deutscher Mitarbeiter in China Personalverantwortliche vor Hürden. Die größte Herausforderung liegt darin, die Entsendung so zu gestalten, dass unternehmerische Ziele erreicht und gleichzeitig die Erwartungen des Mitarbeiters erfüllt werden.

Haftungsrisiken minimieren

Infolge des Zuwachses ausländischer Investoren möchte Chinas Regierung den Expat-Markt verstärkt kontrollieren und verschärft zunehmend die Gesetze hinsichtlich der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern (Expats). Geschäftsführer und Personalverantwortliche deutscher Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nach China entsenden, sollten diese neuen Bestimmungen kennen und einhalten, denn bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen, Landesverweise sowie Einreiseverbote und schlimmstenfalls Haftstrafen.

In der Praxis führen neben den sich häufig ändernden Bedingungen auch die unterschiedlichen Verfahrensweisen in den einzelnen Provinzen des Landes zu Schwierigkeiten bei der Entsendung. So bereitet bereits die Vertragsart – Entsendevertrag oder lokaler Vertrag – erste rechtliche und administrative Probleme. Einige lokale Behörden verlangen bei der Beantragung des chinesischen Arbeitsvisums einen lokalen Arbeitsvertrag. In anderen Provinzen wiederum reicht lediglich der Entsendevertrag für die Erteilung der Arbeitsdokumente.

Lösungen aufeinander abstimmen

Doch was bedeutet das in der Praxis für das entsendende Unternehmen und den entsandten Mitarbeiter? Was ist bei der Beantragung des Arbeitsvisums beziehungsweise der Arbeitserlaubnis bereits im Vorfeld zu beachten? Kann der Mitarbeiter im deutschen Sozialversicherungssystem verbleiben? Wie verhält es sich mit dem deutsch-chinesischen Sozialversicherungsabkommen? Was gilt es bei der Steuerpflicht sowohl für das Unternehmen als auch für den Entsandten an Vorgaben zu erfüllen? Welche Neuerungen gibt es durch das im März letzten Jahres unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen China und Deutschland?

Auf all diese Fragen wird der Auslandsexperte BDAE gemeinsam mit spezialisierten Referenten aus den Bereichen

  • Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht,
  • Sozialversicherungsrecht und
  • Steuerrecht

auf dem eintägigen Seminar Antworten geben.

Ziel ist es, Fach- und Führungskräften sowie Global Mobility Managern zu zeigen, wie Lösungen innerhalb dieser Rechtsgebiete ideal aufeinander abgestimmt werden können. Während des Seminars erhalten die Teilnehmer

  • einen ganzheitlichen Überblick über die Herausforderungen von Entsendungen nach China,
  • hilfreiche Tipps zur bestmöglichen Absicherung der Mitarbeiter und
  • vielfältige Anregungen, um Entsendungen effektiv zu gestalten.

Daneben werden viele Praxisbeispiele und ein Erfahrungsaustausch mit Kollegen geboten.

Seminardaten

Mittwoch, 15.6.2016 von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg

Teilnahmegebühr: 690 Euro zuzüglich MwSt.
Für BDAE-Mitglieder: 600 Euro zuzüglich MwSt.