Barrierefreiheitserklärung
Die BDAE Holding GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für www.bdae.com. Andere Domains und Subdomains des BDAE sind nicht von dieser Barrierefreiheitserklärung abgedeckt.
Beschreibung der Dienstleistung
Die BDAE Gruppe bringt seit 1995 international tätige Fachkräfte bzw. Expats, digitale Nomadinnen und Nomaden sowie Vielreisende mit Sicherheit ins Ausland. Der Spezialist für Langzeit-Auslandskrankenversicherungen bietet Pakete für Privatpersonen sowie Firmen an, die ihre Mitarbeitende ins Ausland entsenden.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Auf dieser Webseite informiert der BDAE zu verschiedenen Versicherungsprodukten und Auslandsthemen. Es gibt Beratungsangebote über Telefon, E-Mail, Chat und externe Anwendungen. Die Webseite verweist auf Onlinanträge, über die Anträge für Versicherungen übermittelt werden können.
Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf mehreren Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
Es wurde darauf Wert gelegt, dass relevante Bilder über einen Alternativtext verfügen. Grundsätzlich wird bei allen neu erstellten Inhalten darauf geachtet, Alternativtexte für Bilder zur Verfügung zu stellen. Es gibt jedoch historisch Bilder auf der Webseite, für die (noch) keine oder wenig hilfreiche Texte zur Verfügung stehen. - Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
- Auf einer Seite gibt es ein 'iframe' Element ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zum iframe ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
- Auf einer Seite gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
- Auf allen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Tabellen, die nicht korrekt angelegt sind. Nicht alle Tabellendaten sind Tabellenköpfe zugeordnet. Es ist nicht immer klar welcher Tabelleninhalt zu welchem Tabellenkopf gehört.
- Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
- Auf einzelnen Seiten fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt.
- Auf mehreren Seiten gibt es besonders wichtige Bereiche, die mit der Rolle 'region' markiert sind, aber keine Beschriftung haben. Dadurch können Nutzende von Screenreader den Zweck und Inhalt des Bereiches nicht erkennen.
- Auf einzelnen Seiten gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien die ganze Seite zu erfassen.
- Auf mehreren Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da dieses zu einer grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale der Dienstleistung führt:
- Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
Die Hauptfarben unseres Corporate Designs sind teilweise nicht mit den geforderten Kontrasten umsetzbar. Wir haben viele Textfarben und UI-Elemente jedoch bereits in Bezug auf deren Kontraste angepasst - sofern es den Gesamteindruck des Corporate Designs nicht völlig veränderte. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Kontraste der Webseite weiter zu verbessern.
Diese Erklärung wurde am 06.01.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 06.01.2026 überprüft.
Kontaktangaben
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:
BDAE Holding GmbH
Kühnehöfe 3
22761 Hamburg
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF AöR
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Tel.: 0391 567 6970
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 06.01.2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.