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© Elsworth Frobisher, TheWorldPhotoTour.com

Diese Rechte haben Reisende bei Flugausfällen wegen Wintereinbruch

Anfang Dezember haben der Wintereinbruch und eine interne IT-Störung im Flugbetrieb der Lufthansa am Frankfurter Flughafen zu Problemen geführt. Der Konzern teilte mit, dass es bei Flügen von und nach Frankfurt zu Verspätungen kommen könne und auch mit Flugausfällen gerechnet werden müsse.

Welche Rechte betroffene Flugreisende in solchen Fällen haben, erklärt Claudia Brosche, Expertin für Fluggastrechte bei Flightright.

Wintereinbruch als außergewöhnlicher Umstand

Der Wintereinbruch und die daraus resultierenden Flugprobleme bei der Lufthansa können grundsätzlich als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, so Brosche. Trotz der alljährlichen Wiederkehr des Wintereinbruchs komme dieser für die Fluggesellschaften letztlich überraschend, auch wenn man damit rechnen müsse. Brosche betont, dass sich die Fluggesellschaften besser auf die Wintermonate vorbereiten sollten, als sich darauf auszuruhen, dass sie gegen Schneefall nichts tun könnten.

Selbst wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliege, könne die Fluggesellschaft den Anspruch auf Ausgleichszahlung nicht einfach ablehnen. Lufthansa ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Das heißt, sie muss die Fluggäste so schnell wie möglich zum geplanten Endziel befördern und dabei auch andere Fluggesellschaften, indirekte Flüge und alternative Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Taxi berücksichtigen. Brosche weist darauf hin, dass auch bei fehlender oder stark verspäteter Ersatzbeförderung ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro bestehen kann.

Diese Möglichkeiten haben Fluggäste

Bei Annullierung des Fluges wegen Wintereinbruchs haben Fluggäste neben einer möglichen Ausgleichszahlung die Wahl zwischen einer anderweitigen Beförderung zum Zielort oder der Erstattung des Flugpreises. Wird von der Fluggesellschaft keine Ersatzbeförderung angeboten, können Fluggäste selbst eine Verbindung auch mit der Bahn wählen. In diesem Fall können die entstandenen Kosten gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht werden. „Falls ein Ersatzflug erst am nächsten Tag verfügbar ist, muss die Fluggesellschaft eine Unterkunft in einem Hotel sowie den Transport dorthin organisieren. Bei einer Flugverspätung von mehreren Stunden besteht das Recht auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke“, so Brosche abschließend.

Allgemeine Rechte bei Flugproblemen

Nach EU-Recht haben Fluggäste bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden, einer Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug oder einer ungerechtfertigten Nichtbeförderung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Diese Ansprüche können unabhängig vom Preis des Tickets bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Sie gelten somit auch für Ein-Euro-Flüge. Durch die Geltendmachung entstehen keinerlei Nachteile. Flightright setzt diese Ansprüche für betroffene Flugreisende kompetent und erfolgreich gegenüber den Airlines durch - alleine haben Verbraucherinnen und Verbraucher oft nur geringe Chancen.

Videotipp: Was tun, wenn man den Flug wegen zu langer Wartezeit verpasst?

Wenn an Flughäfen die Sicherheitskontrolle zu lange dauert und Fluggäste dadurch ihren Flug verpassen, haben diese ebenfalls Ansprüche auf Erstattung der Kosten für eine Ersatzmaschine. Wann Fluggäste diese Ansprüche geltend machen können erklärt Auslandsexpertin Anne in diesem Video.

AIRLINES flights

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Januar 2024 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.