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Rechtliches
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Diese Regelungen zur Winterreifen­pflicht gelten in Deutschland und Europa

Es wird kälter und nasser in Deutschland und Europa und in vielen Ortschaften ist es in den vergangenen Tagen bereits zu Schneefall und Frost gekommen. Höchste Zeit also, die Winterreifen zu überprüfen und einen Blick auf die Regelungen zur Winterreifenpflicht zu werfen.

In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, also zum Beispiel bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte ist es obligatorisch, mit Winterreifen unterwegs zu sein.

Diese Winterreifenregelungen gelten in unseren Nachbarländern:

Österreich

In Österreich ist die Winterreifenpflicht ähnlich geregelt wie in Deutschland. Vom 1. November bis zum 15. April sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen vorgeschrieben. Je nach Beschilderung müssen auch Schneeketten aufgezogen werden. Bei Verstößen drohen zum Teil hohe Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Schweiz

In der Schweiz sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben. Kommt es jedoch zu Verkehrsbehinderungen aufgrund ungeeigneter Bereifung, werden Bußgelder verhängt und es droht eine Mithaftung. Auch hier ist auf die Beschilderung zu achten. Eine Schneekettenpflicht kann angeordnet werden.

Italien und Südtirol

In Italien werden die Regelungen auf lokaler Ebene getroffen. Wie die Winterreifenpflicht gehandhabt wird, entscheidet jede Provinz selbst. Die Beschilderung an den Straßen gibt Auskunft. 

In Südtirol besteht für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet von Bozen sowie auf der Brennerautobahn A22 bis Affi in der Zeit vom 15. November bis zum 15. April eine generelle, von den Witterungsverhältnissen unabhängige Winterausrüstungspflicht. Auf den übrigen Straßen in Südtirol gilt eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Deshalb ist es wichtig, sich vor der Fahrt nach Italien über die örtlichen Regelungen zu informieren.

Frankreich

In Frankreich gilt vom 1. November bis 31. März eine permanente Winterreifenpflicht - allerdings nur in den Bergregionen. Durch entsprechende Beschilderung kann sich dies aber auch in anderen Regionen kurzfristig ändern und die Winterreifenpflicht auch auf Gebiete ausgedehnt werden, die nicht in den Bergen liegen. Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 135 Euro rechnen. Außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden.

Norwegen

In Norwegen gibt es keine Pflicht für Winterreifen. Wer jedoch im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, muss bei Schnee und Eis mit Schneeketten ausgerüstet sein.

RECHTLICHES Regeln Winterreifen Schneeketten Europa

Polen, Tschechien, Slowakei und Serbien

In der Slowakei besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 60 Euro. Eine Schneekettenpflicht besteht jedoch nicht. Ähnlich ist die Regelung in Polen. Es gibt keine Winterreifenpflicht, aber Verkehrsschilder weisen auf die Schneekettenpflicht hin.

In Tschechien besteht vom 1. November bis 31. März eine permanente Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nicht vorgeschrieben.

In Serbien besteht vom 1. November bis 1. April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht. Schneeketten müssen im Kofferraum mitgeführt und bei Bedarf montiert werden.

Das sind die Regelungen zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe

Zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr ist in Europa eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter für Pkw - Fahrzeuge in Kraft. Wer die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe unterschreitet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch im europäischen Ausland ist Vorsicht geboten: In Österreich beispielsweise gelten Winterreifen mit weniger als vier Millimetern Profiltiefe als Sommerreifen und dürfen im Winter auf bestimmten Strecken nicht mehr gefahren werden.

Generell rät der ADAC bei Winter- und Ganzjahresreifen zu einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern, um bei Nässe, Schnee oder Matsch optimal geschützt zu sein.

So wird die Profiltiefe der Reifen gemessen

Am besten misst man die Profiltiefe in der Mitte der Lauffläche des Reifens, denn dort kommt der Reifen hauptsächlich mit der Fahrbahn in Kontakt. Allerdings nutzen sich die vier Räder nicht immer gleichmäßig ab. Deshalb empfiehlt es sich, an verschiedenen Stellen zu messen.

Mit einer Ein-Euro-Münze ist eine einfache Messung möglich. Der Goldrand der Münze misst genau drei Millimeter. Die Münze wird in eine Profilrille gesteckt und schon sieht man, ob noch genügend Profil vorhanden ist. Bei Winterreifen muss eine Zwei-Euro-Münze verwendet werden, um die Profiltiefe von vier Millimetern zu ermitteln. 

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Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Dezember 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

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