Skip to main content
Rechtliches
Venedig, Italien © Alessandro Persiani, AdobeStock

Diese Rechte haben Urlaubende bei Starkregen und Überschwemmungen

Starke Regenfälle haben diesen Sommer in Slowenien, Österreich, Schweden und Kroatien zu Überschwemmungen geführt. Aufgrund des veränderten Klimas wird es in Zukunft sicherlich keine Seltenheit mehr sein, dass es wieder zu solchen Katastrophen kommt.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Auskunft darüber, welche Rechte Reisende haben.

Pauschal- oder Individualreisende

„Wer eine Pauschalreise gebucht hat, hat deutlich mehr europaweit einheitliche Rechte und ist im Krisenfall besser geschützt als Individualreisende. Pauschalreisende haben mit dem Veranstaltenden einen einheitlichen Ansprechpartner, während Individualreisende sich mit den Vertragsbedingungen jedes einzelnen Anbieters wie Fluggesellschaft, Hotel oder Ticketverkäufer befassen und sich mit mehreren Ansprechpartnern auseinandersetzen müssen“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Welche Rechte gelten bei einer Pauschalreise?

Es können verschiedenen Situationen eintreten, die zum Abbruch der Reise führen. Im Folgenden werden die einzelnen Szenarien beschrieben.

Der Pauschalreiseveranstalter sagt die Reise ab

Treten am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die es dem Reiseveranstaltenden unmöglich machen, die Pauschalreise durchzuführen, kann er die Reise absagen. Haben Sie bereits eine Anzahlung oder den gesamten Reisepreis geleistet, haben Sie in diesem Fall Anspruch auf volle Rückerstattung. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

Reisende möchten die Pauschalreise selber stornieren

Auch dies ist möglich, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe auftreten. Dazu wenden sich Reisende an ihren Reiseveranstaltenden und verlangen, dass die Reise aufgrund der aktuellen Situation vor Ort abgesagt wird. Sie haben dann Anspruch auf die volle Rückerstattung des Reisepreises, aber nicht auf eine zusätzliche Entschädigung.

„Voraussetzung dafür ist, dass die Reise unmittelbar bevorsteht und durch die außergewöhnlichen Umstände beeinträchtigt ist“, sagt Karolina Wojtal. Liegt das Reisedatum erst in ferner Zukunft, ist man auf die Kulanz des Reiseveranstaltenden angewiesen.

Achtung

Die Angst vor Überschwemmungen allein ist kein ausreichender Grund für eine Stornierung. Die Reise kann nicht einfach kostenlos storniert werden. Es muss mit Stornogebühren gerechnet werden.

Reisende möchten den Urlaub abbrechen

Kann man nachweisen, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird, können Reisende den Pauschalreisevertrag kündigen und die Rückreise antreten. Reiseleistungen, die man aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht mehr in Anspruch nehmen kann, müssen nicht gezahlt werden und eine Erstattung kann verlangt werden.

Sofern die Rückreise Bestandteil des Vertrages war, ist der Reiseveranstaltende verpflichtet, die Rückreise zu organisieren. Eventuelle Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Reiseveranstaltenden.

Die Heimreise verzögert sich

Wenn man länger als ursprünglich geplant am Urlaubsort bleiben muss, weil die Rückreise aufgrund der außergewöhnlichen Umstände nicht möglich ist, muss der Veranstaltende die Hotelkosten für maximal drei weitere Tage übernehmen. 

Urlaubende verbleiben am Urlaubsort

Wenn ein erheblicher Reisemangel vorliegt, können Urlaubende, die am Urlaubsort bleiben, den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstaltenden mindern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann.

Fällt eine im Rahmen der Pauschalreise stattfindende Veranstaltung aufgrund der Überschwemmung aus, müssen Reiseveranstaltende das Ticket für die Veranstaltung erstatten.

Individualreise – Das gilt, wenn Flug und Hotel getrennt voneinander gebucht wurden

Wenn die Fluggesellschaft den Flug wegen der Überschwemmungen annulliert, haben Reisende Anspruch auf Erstattung des Flugpreises oder auf eine anderweitige Beförderung. Eine zusätzliche Entschädigung kann nicht verlangt werden.

„Wenn Ihr Flug aufrechterhalten wird, können Sie diesen normalerweise nicht kostenlos stornieren, wenn Sie nicht ausdrücklich einen flexiblen Tarif gewählt haben“, sagt Karolina Wojtal. „Setzen Sie sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung, und fragen Sie, ob vielleicht ein kostenloses Storno oder eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist.“

Kann die Hotelbuchung kostenfrei storniert werden?

Dies ist in Europa nicht einheitlich geregelt. Ob Stornogebühren anfallen oder nicht, kann den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnommen werden. Auf der sicheren Seite ist man, wenn von vornherein eine stornierbare Buchung gewählt wurde. Ist dies nicht der Fall, sollte man sich an das Hotel wenden und fragen, ob der Aufenthalt auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder kostenlos storniert werden kann.

Wenn das Hotel die Buchung storniert, weil die Dienstleistung aufgrund von Überschwemmungen nicht erbracht werden kann, muss es den gesamten Betrag erstatten. Ist man bereits im Hotel, kann den Urlaub aber nicht fortsetzen, sollte die Rückerstattung des Restbetrags verlangt werden.

RECHTLICHES AdobeStock 441425883Neckargemund, Deutschland © Jens Hertel, AdobeStock

Ein Veranstaltungsticket wurde gekauft und die Veranstaltung muss wegen Überschwemmung abgesagt werden

Wenn die Veranstaltung abgesagt wird, kann die Rückerstattung des Ticketpreises verlangt werden. Andere Kosten, die entstanden sind, beispielsweise für die Anreise oder eine Hotelübernachtung, können nicht zurückverlangt werden.

Greift die Reiserücktrittsversicherung?

Naturkatastrophen sind in der Regel von Reiserücktrittsversicherungen ausgeschlossen. Sie zahlt also nicht, wenn eine Reise wegen Überschwemmungen nicht angetreten werden kann. In den Versicherungsbedingungen sollte geprüft werden, ob Naturkatastrophen eingeschlossen sind. Einige Kreditkarten beinhalten auch eine Reiserücktrittsversicherung. Ob diese Versicherung greift, kann den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditkarte entnommen werden.

Weitere Informationen zu wichtigen Fragen rund um Reiserechte sind auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland zu finden. 

Rechtsschutzversicherung beim BDAE

Wer längere Zeit im Ausland lebt, merkt schnell, dass es in anderen Ländern andere Regeln gibt – gerade wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht. Kennt man die Gesetzeslage nicht, wird es schwierig, sein Recht im Ausland durchzusetzen. Mit dem EXPAT LEGAL bietet der BDAE zusammen mit der ARAG eine Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen und Mitarbeitende von Unternehmen mit weltweiter Gültigkeit an.

Unser Beratungsteam unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um dieses und weitere Produkte, die Ihren Auslandsaufenthalt absichern.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

+49-40-306874-23

per Chat

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe November 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.