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Rechtliches

Urlaubs-Souvenirs: Diese Tücken gibt es

© BullRun, AdobeStock

Für viele gehört es zur Erinnerung an den Urlaub: das Urlaubssouvenir. Schmuck aus Portugal, Teppiche aus Zypern oder Lederwaren aus Italien sind nur einige Beispiele für beliebte Urlaubsmitbringsel. Urlaubsstimmung und (vermeintlich) günstige Preise tun ihr Übriges, um zum Kauf von Urlaubssouvenirs zu verleiten.

Zurück im Hotel oder in Deutschland fragt sich so manche/r Urlaubende, ob sie oder er das Souvenir wirklich braucht. Oder es folgt ein böses Erwachen, wenn die versprochene Qualität nicht hält. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Informationen, welche Rechte Urlaubende haben – oder auch nicht.

Was tun, wenn das Souvenir aus dem Urlaub defekt ist?

Wenn Sie in Europa einkaufen, haben Sie gesetzliche Gewährleistungsrechte. Das bedeutet, dass Sie EU-weit Anspruch auf kostenlosen Ersatz oder Reparatur haben, unabhängig davon, ob Sie vor Ort im Geschäft oder online eingekauft haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt europaweit zwei Jahre, die Beweislastumkehr mindestens ein Jahr. Das heißt, wenn das Urlaubssouvenir innerhalb dieses ersten Jahres kaputt geht, wird vermutet, dass es von Anfang an defekt war. Einige Länder haben großzügigere Fristen für die Beweislastumkehr festgelegt, zum Beispiel Frankreich mit zwei Jahren.

In einigen Urlaubsländern gibt es so genannte Rügeobliegenheiten, die man beachten sollte. Die Reklamation muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Feststellung des Mangels erfolgen. In Estland, Lettland und Malta sind es zum Beispiel zwei Monate. In Polen ein Jahr. Achtung: Reklamieren Sie zu spät, kann sich der Verkäufer oder die Verkäuferin auf die Fristversäumnis berufen und Ihre Reklamation ablehnen. Anders ist es in Deutschland, Frankreich, Spanien, Luxemburg, Portugal, Rumänien und Bulgarien. Hier gibt es keine Reklamationsfristen, aber auch in diesen Ländern sollten Sie den Mangel rechtzeitig reklamieren.

Habe ich ein Recht auf Widerruf?

Mit dem Widerrufsrecht können Sie einen Kauf ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Zum Beispiel, wenn Ihnen die Ware nicht gefällt. Sie können von Ihrem Widerrufsrecht allerdings nur Gebrauch machen, wenn Sie die Ware online oder außerhalb von Geschäftsräumen gekauft haben. Ein Stand auf dem Wochenmarkt, ein Juweliergeschäft oder ein Fabrikverkauf von Teppichen fallen nicht darunter. Wenn Sie die Ware dort gekauft haben, haben Sie nur die Möglichkeit, den Händler oder die Händlerin zu fragen, ob er oder sie die Ware aus Kulanz zurücknimmt. Sie können auch vor dem Kauf nach einem Umtauschrecht fragen und sich dieses schriftlich zusichern lassen.

Anders sieht es aus, wenn Sie der Verkäufer oder die Verkäuferin auf der Straße anspricht, Sie in sein oder ihr Geschäft „lockt“ und Sie die Ware dort kaufen. Hier gilt das Widerrufsrecht dann wieder. Gleiches gilt, wenn eine Verkaufsveranstaltung in einer Schmuckfabrik stattfindet und die Fahrt dorthin organisiert wird. Auch Kaffeefahrten fallen unter das Widerrufsrecht. 

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Was gilt es beim Zoll zu beachten?

Je nachdem, ob Souvenirs in einem EU-Staat oder in einem Nicht-EU-Staat erworben wurden, gibt es unterschiedliche Vorschriften, die Reisende kennen sollten.

Innerhalb der EU

Das Recht auf Freizügigkeit ermöglicht es jeder Bürgerin und jedem Bürger der Europäischen Union, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und wie die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Mitgliedstaates behandelt zu werden. Dazu gehört auch das grenzenlose Reisen mit allen damit verbundenen Vorteilen. Für bestimmte Waren kann es jedoch Einschränkungen geben. Denn nicht alles, was Ihnen in anderen Ländern angeboten wird, dürfen Sie ohne Weiteres mitbringen. Bestimmte Waren unterliegen in Deutschland der Genehmigungspflicht oder sind gänzlich verboten. Dazu zählen etwa Arzneimittel, Drogen oder Pyrotechnik. Geldmittel müssen ab einem Betrag von 10.000 Euro auf Befragen angemeldet werden. 

EU-weit werden für Genussmittel wie Alkoholerzeugnisse, Tabak oder Bier und Energieerzeugnisse (Kraft- und Heizstoffe) Steuern erhoben, wobei hier bezüglich der Steuersätze Unterschiede bestehen. Kaffeewaren und alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) werden nur national besteuert. Zu beachten sind Einschränkungen im Verkehr mit diesen Waren.

Grundsätzlich können Sie Waren für Ihren persönlichen Bedarf aus jedem Mitgliedstaat der EU - mit Ausnahme von Sondergebieten - zollfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland einführen. Da sich manchmal der persönliche Bedarf in Mengen bewegt, die darüber hinausgehen, gibt es Mengenbeschränkungen, die auf der Internetseite des Zolls eingesehen werden können. Hier finden Sie auch Informationen, für welche EU-Gebiete Sonderregelungen bestehen. Denn diese Gebiete gehören zwar zum Staatsgebiet, aber nicht zum Zollgebiet der EU. Sie werden daher nach den Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat behandelt.

Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat

Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Sie nicht ohne Weiteres alle Waren mitbringen. Es kann Einfuhrbeschränkungen oder -Verbote geben. Urlaubsmitbringsel sind unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei, sollten die Reisefreimengen jedoch nicht überschreiten.

Einschränkungen bestehen unter anderem für Arznei- und Betäubungsmittel, Barmittel ab 10.000 Euro, Pyrotechnik, Tiere, Kulturgüter, Lebensmittel, Diamanten, Marken- und Produktpiraterie und Waffen. Auch hier gibt der Zoll eine detaillierte Auflistung aller Waren, und die damit einhergehenden Einschränkungen und Verbote. 

Mitgebrachte Urlaubssouvenirs sind steuer- und zollfrei, wenn bestimmte Freimengen eingehalten und Bestimmungen erfüllt werden. 

Hilfreiche Tipps für einen entspannten Urlaubseinkauf

Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, etwas aus einer Urlaubslaune heraus zu kaufen. Überlegen Sie, ob Sie die Ware wirklich benötigen.

Wenn Sie auf dem Markt oder in einem Geschäft einkaufen: Lassen Sie sich eine Visitenkarte mit den vollständigen Kontaktdaten des Händlers oder der Händlerin geben. So haben Sie auch nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland die Möglichkeit zur Reklamation defekter Ware.

Die Reiseveranstaltenden haften nicht, wenn Sie zum Beispiel im Rahmen einer Pauschalreise überteuerten Schmuck gekauft haben.

Vorsicht beim Kauf von Produkten, deren Preis zu gut ist, um wahr zu sein. Das Risiko, an eine Fälschung zu geraten, ist hoch.

Wenn Sie auf einem Markt oder in einem Geschäft eingekauft haben, sind Sie in der Regel an den Vertrag gebunden, unabhängig davon, ob Sie bereits bezahlt haben oder nicht.

Video-Tipp: Zollbestimmungen der Kanaren

RECHTLICHES Anne Zoll

Einige Gebiete gehören zwar zum Staatsgebiet einzelner EU-Mitgliedstaaten, jedoch nicht zum Zollgebiet der EU. Daher gelten für diese Gebiete Sonderregelungen. Dazu zählen auch die Kanarischen Inseln.

Was passiert, wenn man am Flughafen mit unverzollten Waren erwischt wird, zeigt dieses Video anhand von diesem Fallbeispiel: Ein junges deutsches Paar hat sich während des Urlaubs auf den Kanarischen Inseln verlobt und dort unter anderem Eheringe gekauft.

Auslandsexpertin Anne erklärt, welche besonderen Zollvorschriften es in der EU und speziell auf den Kanarischen Inseln gibt und was bei Verstößen droht. Eines ist sicher: Man sollte es nicht darauf ankommen lassen und es hilft wirklich, sich vorher über die Einfuhr von Waren und das Einkaufen beziehungsweise Verzollen von Waren aus dem Ausland zu informieren.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe September 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.