Skip to main content
Weltweit
© Taras Vyshnya, AdobeStock

Länder mit Linksverkehr: Wie Reisende sich vorbereiten können

Wer seit Jahren auf der rechten Straßenseite fährt, sieht sich bei einer Autofahrt in Großbritannien oder anderen Linksverkehr-Ländern Herausforderungen gegenübergestellt. Die eine oder der andere entscheidet sich daher gleich gegen einen Urlaub in solchen Regionen - oder vermeidet es zumindest, dort selbst zu fahren.

Die gute Nachricht: Mit ein wenig Übung und der richtigen Vorbereitung klappt der „Seitenwechsel“ praktisch mit links, ist die Erfahrung von Kfz- und Versicherungsexperte Alexander Held von der Verti Versicherung AG.

„Vom gewohnten Rechtsverkehr plötzlich auf die Gegenspur zu wechseln, kann vor allem zu Beginn einschüchternd sein. Das allerdings sollte kein Grund sein, auf einen Urlaub mit Auto oder Wohnmobil in Ländern wie England, Australien oder Malta zu verzichten“, findet Alexander Held. Immerhin gilt in fast 60 Ländern weltweit Linksverkehr.

Sein Tipp für den Start: „Auch wenn das eigene Auto vertrauter ist - für den Anfang ist man am besten tatsächlich mit einem Mietwagen beraten.“ Denn so lenkt man ein Auto, das auch für den Linksverkehr gebaut wurde - mit dem Lenkrad auf der rechten Seite. Die gute Nachricht: Die Pedale für Kupplung, Bremse und Gas sind in beiden Arten von Fahrzeugen in der gleichen Reihenfolge angebracht - es besteht also keine Gefahr, Gas und Bremse zu verwechseln.

Mietwagen mit Automatik ist für den Anfang hilfreich

Auch der Schalthebel ist wie bei Linkslenkenden in der Mitte. Das bedeutet jedoch, dass sich Autofahrende, die es gewohnt sind, mit der rechten Hand zu schalten, umstellen müssen: „Wer die Möglichkeit hat, mietet daher am besten einen Wagen mit Automatikgetriebe. Alternativ übt man das Schalten kurz vor der ersten Fahrt, um sich an den noch ungewohnten Griff zu gewöhnen. Es hilft zudem, einige Proberunden auf einem Testgelände zu absolvieren oder auf einem wenig befahrenen Stück die ersten Meter zurückzulegen“, rät Experte Held.

Im Linksverkehr wird natürlich rechts überholt

Zusätzlich erleichtere ein Navi das Autofahren im Linksverkehr, da der oder die Fahrende nicht so intensiv auf Orts- und Straßenschilder achten müsse. „Auch die Fahrtroute vorab zu planen, kann hilfreich sein und unnötigen Stress während des Fahrens vermeiden.“ Zu den Stress-Situationen dürften vor allem Überholvorgänge gehören: „Im Linksverkehr wird natürlich rechts überholt. Aber auch bei Rechtsabbieger-Spuren ist Aufmerksamkeit gefragt, damit man nach dem Abbiegen nicht aus reiner Gewohnheit den Wagen aus Versehen auf die falsche Straßenseite lenkt.“ Das Linksabbiegen sei dagegen weniger kritisch, da die entgegenkommende Fahrspur nicht gekreuzt wird.

Die Regel „links vor rechts“ gibt es nicht

Als besondere Herausforderungen nennt Alexander Held Kreisverkehre: „Der Verkehrsfluss verläuft in Ländern mit Linksverkehr im Uhrzeigersinn. In Englands Kreisverkehren ohne Ampelsystem hat immer der von rechts Kommende Vorfahrt“, berichtet der Kfz-Experte. Bei mehreren Spuren seien - umgekehrt wie in Deutschland - die linken für diejenigen vorgesehen, die die erste Ausfahrt nehmen wollen. In der Mitte halte sich, wer eine mittlere Ausfahrt nimmt und auf der ganz rechten Spur, wer eine späte Ausfahrt nimmt. „Wie in Deutschland ist es natürlich auch hier am besten, gleich die richtige Spur anzusteuern. Das Verlassen des Kreisverkehrs erfolgt nach links und sollte unbedingt mit rechtzeitigem Blinken angezeigt werden.“

Alexander Held räumt auch mit einem weit verbreiteten Missverständnis auf: „Was man nicht einfach umdrehen kann, ist die hierzulande bekannte Regel „rechts vor links“. Es gibt kein entsprechendes „links vor rechts“!“ In England beispielsweise seien an Kreuzungen vielmehr eindeutige Schilder oder Markier­ungen auf der Straße, die die Vorfahrt regeln. In Australien dagegen finde trotz Linksverkehr die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ Anwendung, sofern die Vorfahrt nicht durch ein „Give way“-Schild, „Stop“-Schild oder eine Ampel geregelt sei.

Liste der Länder mit Linksverkehr

Afrika: Botswana, Kenia, Lesotho, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia (bis 1915 Rechtsverkehr), Sambia, Seychellen, Simbabwe, Südafrika, Eswatini, Tansania, Uganda.

Amerika: Amerikanische Jungferninseln, Anguilla, Antigua und Barbuda, Bahamas, Bermuda, Barbados, Britische Jungferninseln, Dominica, Grenada, Jamaika, Kaimaninseln, Montserrat, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago, Guyana, Falklandinseln, Suriname, in Bolivien ausschließlich auf der Yungas-Straße, sonst Rechtsverkehr.

Asien: Bangladesch, Bhutan, Brunei, Hongkong, Indien, Indonesien, Japan, Macau, Malaysia, Malediven, Nepal, Osttimor, Pakistan, Singapur, Sri Lanka, Thailand, Zypern (inkl. Nordzypern).

Europa: Vereinigtes Königreich, Irland, Isle of Man, Guernsey, Jersey, Malta, Republik Zypern.

Ozeanien: Australien, Cookinseln, Fidschi, Kiribati, Nauru, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa (Umstellung vom Rechtsverkehr am 7. September 2009), Tonga, Tuvalu.

WELTWEIT Linksverkehr

Unfälle im Linksverkehr passieren eher auf der linken Seite

Wichtig zu wissen sei außerdem, dass die meisten Unfälle beim Wechsel auf den Linksverkehr auf der linken, also dem Fahrenden abgewandten Seite des Fahrzeugs, passieren. „Was viele nämlich nicht wissen: Der Rechtsfahrgeübte tendiert zumindest anfangs oft dazu, zu wenig Abstand zur linken Seite zu halten – er ist links von sich einfach nicht so viel Auto gewohnt“, erläutert Alexander Held. „Ein aufmerksamer Beifahrer ist daher zu Beginn eine gute Hilfe – denn er dürfte sich rechtzeitig bemerkbar machen, wenn es eng wird.“

Nicht in die alte Gewohnheit zu verfallen, auf der rechten Straßenseite zu fahren, ist auch aus Versicherungsgründen wichtig. So hat das Landgericht Mainz entschieden, dass der Kfz-Versicherungsschutz verloren gehen kann, wenn der Unfall passiert, weil der oder die Fahrende im Linksverkehr die rechte Straßenseite benutzt. Das Verhalten wurde vom Gericht als grob fahrlässig eingestuft, sodass die Kaskoversicherung des Unfallfahrenden nicht für Schäden aufkommen musste (Az. 7 O 391/97).

WELTWEIT AdobeStock 698957© gemlea, AdobeStock

Warum es Linksverkehr gibt

Bereits im Mittelalter, lange bevor Automobile die Straßen bevölkerten, gab es Regelungen und Gesetze, auf welcher Straßenseite Fuhrwerke zu fahren hatten. Um den Ursprung des Linksverkehrs ranken sich verschiedene Legenden. Eine mögliche Theorie stützt sich auf die Mehrheit der Rechtshänder. Da Menschen früher wie heute bevorzugt von links auf Pferde – oder heute Fahr- und Motorräder-stiegen, sind sie am linken Straßenrand sicherer und vom vorbeirauschenden Verkehr geschützt. Zudem konnten sich die Reitenden zur Begrüßung die rechte Hand reichen, wenn sie sich begegneten.

Nach einer anderen Herleitung könnte sich der damals vorherrschende Linksverkehr aus der Schifffahrt heraus entwickelt haben. Das Steuerbord der Briten war üblicherweise rechts montiert. Erst mit den Eroberungsfeldzügen Napoleons und später durch die Verbreitung des Autos im frühen 20. Jahrhundert stellten immer mehr Länder ihre Verkehrsordnung auf rechts um. Dennoch herrscht heute in 59 Ländern Linksverkehr, größtenteils in früheren britischen Kolonien, aber auch in Thailand, Japan und kleinen Inselstaaten wie Bermuda.

Der Großteil der linksfahrenden Länder sind ehemalige britische Kolonien wie Australien, Indien und Südafrika, welche die Straßenordnung der Besatzerinnen und Besatzer beibehalten haben. Auch einige asiatische Länder, wie unter anderem Japan bevorzugen die linke Straßenseite. In Europa gibt es nur vier Staaten mit Linksfahrgebot: Großbritannien, Irland, Malta und Zypern.

Verkehrsrechtsschutz im Ausland

Andere Länder, andere Verkehrsregeln. Wer die lokalen Verkehrsgesetze nicht kennt und dagegen verstößt, dürfte erhebliche Schwierigkeiten haben, im Ausland sein Recht durchzusetzen. Zudem kann dieser Versuch langwierig und teuer werden. Kompetente Hilfe in allen Rechtsfragen rund um den privaten Lebens- und Verkehrsbereich bietet die vom BDAE gemeinsam mit der ARAG entwickelte Rechtsschutzversicherung EXPAT LEGAL.

Bei Fragen zum Verkehrsrechtsschutz im Ausland mit EXPAT LEGAL kontaktieren Sie gerne unser Beratungsteam.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

+49-40-306874-23

per Chat

Verrückte Verkehrsregeln im Ausland

Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte die dort geltenden Verkehrsregeln kennen. Einige Verkehrsgesetze sind in manchen Ländern ganz besonders abgefahren. Auslandsexperte Torben stellt eine kleine Auswahl der verrücktesten Verbote weltweit in diesem Video vor.

So dürfen beispielsweise im amerikanischen Denver am Sonntag keine schwarzen Autos fahren. Und in einer Stadt im Bundesstaat Virginia ist es Frauen nicht erlaubt, mit ihrem Auto auf einer Hauptstraße zu fahren. Und in Österreich braucht die Polizei kein Blitzgerät, um Personen wegen Überschreitung der Geschwindigkeit zu ahnden.

Mehr solcher Kuriositäten erläutert Auslandsexperte Torben in diesem Video.

WELTWEIT verrueckten Verkehrsregeln

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe September 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.