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Rechtliches

Was Sie bei Kinderreisepässen beachten sollten

© Irina Schmidt, AdobeStock

Wer mit Kindern einen Urlaub plant, benötigt für diese bei Auslandsreisen ein eigenes Dokument. Denn der Eintrag im Reisepass eines Elternteils ist nicht ausreichend. Zudem sind an das Reisedokument bestimmte Bedingungen geknüpft, die es zu beachten gilt.

Kinderreisepässe, die zum ersten Mal ausgestellt werden, sind in der Regel mit einem süßen Babyfoto versehen. Allerdings sehen Fünfjährige nicht mehr wie auf dem Foto aus. Dies kann bei Grenzübertritt zu Problemen führen, wie das Infocenter der R+V Versicherung warnt. Grund dafür: Der Pass wird ungültig, wenn das Kind auf dem Foto nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann.

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ab der Geburt ein eigenes Reisedokument mit Lichtbild. Für Kinder unter zwölf Jahren kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Er wird von den meisten Staaten der Welt anerkannt. Theoretisch sind Kinderreisepässe, die bis Ende 2020 ausgestellt wurden, in Deutschland sechs Jahre lang gültig. Allerdings erklärt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung: „Das Aussehen von Babys und Kleinkindern kann sich in sechs Jahren so stark verändern, dass sie auf dem Foto nicht mehr wiedererkannt werden können. In solchen Fällen ist das Ausweisdokument vorzeitig ungültig.“ Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen daher vor Reiseantritt den Kinderreisepass mit einem aktuellen Foto erneuern oder verlängern lassen.

Was Sie wissen sollten, wenn Sie mit Kindern reisen:

  • Je nach Abflug-, Transit- oder Zielland benötigt Ihr Kind unterschiedliche Dokumente.
  • Jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft benötigt zum Grenzübertritt einen Identitätsnachweis. Das gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
  • Für Flugreisen innerhalb Deutschlands und des Schengen-Raums ist ein gültiger Personalausweis erforderlich, aber auch ausreichend. Dies gilt auch für Kinder unter 16 Jahren, da die Fluggesellschaften in der Lage sein müssen, die Identität der Passagiere zu überprüfen. Der Personalausweis kann direkt nach der Geburt des Kindes beantragt werden und ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre gültig. Auch für Inlandsflüge zugelassen: Biometrischer Reisepass und Kinderreisepass. Zum Schengen-Raum gehören alle EU-Staaten außer Irland, Rumänien, Bulgarien und Zypern sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.
  • Für Reisen außerhalb der Europäischen Union ist in der Regel ein biometrischer Reisepass erforderlich. Dieser kann ab der Geburt beantragt werden und ist sechs Jahre bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gültig. Der Pass enthält einen Chip, auf dem die biometrischen Daten gespeichert sind.
  • Einzelne Staaten außerhalb der EU akzeptieren auch den so genannten Kinderreisepass ohne biometrischen Chip. Er ist ab Ausstellung nur ein Jahr gültig, kann aber bis zum zwölften Lebensjahr immer wieder verlängert werden.
  • Ist der Reisepass maximal ein Jahr abgelaufen, können Sie oder Ihr Kind noch in Länder wie Italien, Österreich oder Frankreich einreisen. Die Einreise nach Schweden ist jedoch nicht mehr möglich. Außerdem weigern sich viele Fluggesellschaften, Passagiere mit abgelaufenen Reisedokumenten zu befördern. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie oder Ihr Kind nur mit einem gültigen Dokument reisen. Informieren Sie sich, wie lange das Reisedokument zum Zeitpunkt des Fluges mindestens gültig sein muss.

Keine Ausnahmeregelungen für Kinderreisepässe in Deutschland mehr

Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer geändert: Ab diesem Zeitpunkt beantragte Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausgestellt, bisher ausgestellte behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Kinderreisepässe können innerhalb der Gültigkeitsdauer verlängert werden, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Danach benötigen Kinder, je nach Reiseziel, einen Personalausweis oder Reisepass. Benötigt ein Kind unter zwölf Jahren ein Dokument mit mehrjähriger Gültigkeit, kann ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

„Kinderreisepässe sind jetzt höchstens ein Jahr lang gültig. Wenn das Kind innerhalb dieser Zeit zwölf Jahre alt wird, erlischt die Gültigkeit sogar noch früher“, sagt R+V-Experte Nuß. Dieser Wechsel wurde vorgenommen, da Kinderreisepässe, genauso wie vorläufige Reisepässe für Erwachsene, keinen elektronischen Chip haben. „Die EU-Regelungen besagen, dass Ausweisdokumente ohne Chip höchstens zwölf Monate gültig sein dürfen, da sie weniger Sicherheitsmerkmale aufweisen. In Deutschland gab es dafür bis 2020 jedoch eine Ausnahmeregelung“, erklärt Nuß.

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Ein regulärer Reisepass erleichtert die Einreise

Als Alternative können Eltern für ihr Kind einen regulären elektronischen Reisepass beantragen. „Das ist vor allem für Reisen ins außereuropäische Ausland sicherer, da nicht überall die einfachen Kinderreisepässe akzeptiert werden“, sagt Sascha Nuß. Das gilt beispielsweise für eine Einreise in die USA. Die visumfreie Einreise ins Land ist dort nur möglich, wenn der Reisepass einen Chip enthält. Andernfalls wird zusätzlich zum Kinderreisepass ein Visum benötigt. Ab 2024 soll laut einem aktuellen Gesetzesentwurf der Kinderreisepass vollständig abgeschafft werden. Kinder erhalten dann von Anfang an einen regulären Reisepass.

Wenn Sie mit Kindern fliegen, ist es besonders wichtig, sich im Voraus über die Anforderungen für erforderliche Reisedokumente zu informieren. Das Europäische Verbraucherzentrum bietet auf seiner Website hilfreiche Informationen dazu.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Juli 2023 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.