Auf viele Fragen zu unseren Produkten und rund um unse- re Versicherungswelt bieten wir Ihnen hier eine passende Antwort.
Sollte die Antwort auf Ihre aktuelle Frage fehlen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
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Unser Glossar
Fragen zu Schäden und deren Abwicklung
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Fragen zu Schäden und deren Abwicklung
Die Schweigepflichtentbindung ist notwendig, um im Leistungsfall Anfragen an den Vorversicherer und gegebenenfalls an die behandelnden Ärzten zu stellen.
Darunter sind Krankheiten zu verstehen, die vor Versicherungsbeginn bestanden haben sowie ein bei Vertragsbeginn bestehender Behandlungsbedarf und dessen Folgebehandlungen und damit im Zusammenhang stehende Medikamente, Hilfs-, und Heilmittel.
In diesen Fragen steht Ihnen unser Assistance-Dienstleister ALLIANZ GLOBAL ASSISTANCE Service Deutschland zur Verfügung.
Ja, Sie können Ihre Ärzte überall auf der Welt selbst wählen.
Je nach Tarif sind folgende Behandlungen abgesichert:
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung, Ultraschalluntersuchung, Entbindung, Hebammenleistungen während der Schwangerschaft soweit medizinisch notwendig, Hebammenleistungen während der Entbindung und bis zu 14 Besuchen nach der Entbindung (angelehnt an die GKV in Deutschland)
Bitte reichen Sie nach bekanntwerden der Schwangerschaft eine Kopie des Mutterpasses oder etwas Vergleichbares bei uns ein.
Nein.
In diesem Fall kann für die entstehenden Kosten im Heimatland keine Rückerstattung erfolgen.
Ja, alle unsere Krankenversicherungstarife beinhalten für einen begrenzten Zeitraum Versicherungsschutz im Heimatland. Bitte entnehmen Sie die Details den entsprechenden Unterlagen.
Ein Krankenrücktransport im Heimatland erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit und nur dann, wenn eine ausreichende medizinische Versorgung am Aufenthaltsland nicht möglich ist.
Bitte setzen Sie sich dafür mit unserem Assistance-Dienstleister ALLIANZ GLOBAL ASSISTANCE Service Deutschland in Verbindung.
Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Rechnungen, Belege und Dokumente, die im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung stehen, bei uns im Original einreichen. Nur so ist eine schnelle Erstattung Ihrer Kosten möglich.
Weitere Informationen finden Sie auch im entsprechenden Auszahlungsbogen Ihres Tarifes. Diese finden Sie hier
Wir bitten Sie, Ihre Rechnungen – wenn möglich – in Deutsch oder Englisch bei uns einzureichen.
Sie können Ihre Rechnungen bis zu 3 Jahre nach dem Entstehen des Anspruches bei uns einreichen – unabhängig davon, ob Sie zum Zeitpunkt des Einreichens noch bei uns versichert sind. Die Frist beginnt zum Ende des Jahres in dem der Anspruch entsteht.
Eine zeitnahe Einreichung ist wünscheswert, da eine Prüfung nach längerer Zeit, oft erschwert wird.
Wir benötigen Ihre Rechnungen stets im Original. Eine Vorabprüfung per E-Mail oder Fax ist zur Zeit noch nicht möglich.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Leistungsabteilung.
Die zahnärztlichen Belege müssen immer die Angabe des jeweiligen behandelnden Zahnes, die jeweiligen Behandlungen und im Rechnungsbetrag enthaltenen Kosten müssen aufgelistet sein.
Überwiegend sind in unseren Tarifen Füllungen in einfacher Ausfertigung, also Amalgam, erstattungsfähig. Selbstverständlich können Sie Kunststofffüllungen durchführen lassen. In diesem Fall würde von uns eine Rückerstattung in Höhe einer Amalgamfüllung erfolgen. Um die landesüblichen Kosten für die Füllung in einfacher Ausfertigung berücksichtigen zu können, reichen Sie bitte eine Bestätigung Ihres Zahnarztes über diese Kosten zusammen mit Ihrer Rechnung ein.
Grundsätzlich ist die jährliche Vorsorgeuntersuchung versichert, nicht aber die Vorsorgebehandlung (z.B. Zahnsteinentfernung, Zahnreinigung).
Einzelheiten bzw. Sonderregelungen zu diesen Punkten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarifbeschreibungen.
Sofern Sie sich vor der Behandlung bezüglich der Kostenübernahme absichern möchten, lassen Sie von Ihrem behandelnden Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Dieser wird von uns geprüft und die Höhe der Kostenübernahme schriftlich bestätigt. Bitte beachten Sie den Leistungsumfang des jeweiligen Tarifes zu dem Punkt Zahnersatz sowie die aufgeführten Wartezeiten und Maximalerstattungen.











