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| Unser Glossar
Fragen zu Schäden und deren Abwicklung
Fragen zum Vertrag und Vertragsabschluss
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Eine Anwartschaft sichert die Rückkehr in den alten Krankenversicherungs-Vertrag ohne eine Risikoprüfung und den Einschluss von während des Auslandsaufenthaltes auftretenden Erkrankungen. Dabei wird die Versicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes gewissermaßen ruhend gestellt. Während dieser Zeit bestehen allerdings auch keine Leistungsansprüche.
Der
Unterschied zwischen einer kleinen und einer großen
Anwartschaftsversicherung besteht darin, dass bei der großen Variante
Alterungsrückstellungen gebildet werden. Damit bleibt das ursprüngliche
Eintrittsalter des Versicherten erhalten. Im übertragenen Sinn werden der
Gesundheitszustand und das ursprüngliche Eintrittsalter zum Zeitpunkt des
Beginns der Anwartschaftsversicherung „eingefroren“.
Der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung) ist ein Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter Anteil festgelegt oder vertraglich vereinbart. Nur darüber hinaus gehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Der Selbstbehalt ermöglicht es, die Versicherung mit einer günstigeren Prämie anzubieten.
Bei diesem Begriff handelt es sich um ein Synonym für Versicherungsprodukt. Fast alle Tarife des BDAE beginnen mit dem Namen EXPAT. Der Folgename (zum Beispiel GLOBAL oder 36/60) kategorisiert dann den Versicherungstarif oder das Produkt genauer. Fragt also einer unserer Service-Mitarbeiter Sie am Telefon nach Ihrem Tarif, so ist stets der Name Ihrer Versicherung gemeint.











