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FAQ

Auf viele Fragen zu unseren Produkten und rund um unse- re Versicherungswelt bieten wir Ihnen hier eine passende Antwort.

 

Sollte die Antwort auf Ihre aktuelle Frage fehlen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

 


 


Unser Glossar

 

Allgemeine Fragen

 

 

Fragen zu Schäden und deren Abwicklung

 

 

Fragen zum Vertrag und Vertragsabschluss


Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaft sichert die Rückkehr in den alten Krankenversicherungs-Vertrag ohne eine Risikoprüfung und den Einschluss von während des Auslandsaufenthaltes auftretenden Erkrankungen. Dabei wird die Versicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes gewissermaßen ruhend gestellt. Während dieser Zeit bestehen allerdings auch keine Leistungsansprüche.

 

Der Unterschied zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaftsversicherung besteht darin, dass bei der großen Variante Alterungsrückstellungen gebildet werden. Damit bleibt das ursprüngliche Eintrittsalter des Versicherten erhalten. Im übertragenen Sinn werden der Gesundheitszustand und das ursprüngliche Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Beginns der Anwartschaftsversicherung „eingefroren“. 

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung) ist ein Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter Anteil festgelegt oder vertraglich vereinbart. Nur darüber hinaus gehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Der Selbstbehalt ermöglicht es, die Versicherung mit einer günstigeren Prämie anzubieten.

Tarif

Bei diesem Begriff handelt es sich um ein Synonym für Versicherungsprodukt. Fast alle Tarife des BDAE beginnen mit dem Namen EXPAT. Der Folgename (zum Beispiel GLOBAL oder 36/60) kategorisiert dann den Versicherungstarif oder das Produkt genauer. Fragt also einer unserer Service-Mitarbeiter Sie am Telefon nach Ihrem Tarif, so ist stets der Name Ihrer Versicherung gemeint.

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