Auf viele Fragen zu unseren Produkten und rund um unse- re Versicherungswelt bieten wir Ihnen hier eine passende Antwort.
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Unser Glossar
Fragen zu Schäden und deren Abwicklung
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Fragen zum Vertrag und Vertragsabschluss
Für den Abschluss des Tarifs EXPAT GERMANY benötigen wir ab dem 31. Tag nach der Einreise in Deutschland ein aktuelles Gesundheitszeugnis, falls keine ununterbrochene Absicherung bei einer deutschen Krankenversicherung nachgewiesen werden kann. Dieses darf nicht älter als 14 Tage sein. Für den Abschluss des Tarifs EXPAT RETIRED ist stets ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen und ab einem Eintrittsalter von 60 Jahren ist ein ärztliches Gesundheits- zeugnis erforderlich.
Für gewöhnlich haben Auslandserwerbstätige einen zeitlich befristeten Aufenthalt im Ausland. Die Mehrzahl unserer Versicherungstarife ist für diese Regelfälle konzipiert. Die Begrenzung ermöglicht es uns zudem, im Marktvergleich günstigere Prämien zu kalkulieren. Wer dauerhaft ins Ausland geht, kann sich im Tarif Expat Retired mit unbegrenzter Laufzeit versichern.
Ja, unter Berücksichtigung der jeweiligen Ratenzahlungszuschläge in Höhe von monatlich 5%, vierteljährlich 3% und halbjährlich 2% - abhängig von dem jeweiligen Tarif. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an uns.
Die gestaffelte Zahlweise von Versicherungsbeiträgen erfordert einen höheren administrativen Aufwand. Um die Kosten dafür zu decken, erheben wir – wie allgemein üblich – einen entsprechenden Zuschlag.
Unsere Kündigungsfristen belaufen sich wie folgt:
- Privatkundenbereich Krankenversicherung (exkl. EXPAT RETIRED): zum laufenden Monatsende mit einer Frist von 1 Monat
- Firmenkundenbereich Krankenversicherung/Arbeitslosenversicherung: zum laufenden Monatsende
- EXPAT RETIRED, Hafpflicht-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung: zum Versicherungsjahresende mit einer Frist von 3 Monaten
- Mitgliedschaft im BDAE e.V.: 3 Monate zum Ende des laufenden Kalenderjahres
Eine Kündigung ist nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen möglich. Ausnahme gemäß §205 VVG: Sollten Sie wieder in Deutschland pflichtversichert sein (gesetzlich oder privat), haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag innerhalb einer Frist von 2 Monaten rückwirkend bis zu 3 Monate zu kündigen. Dafür benötigen wir lediglich einen Nachweis Ihrer Pflichtversicherung.
Folgende Unterlagen können bei Bedarf von uns zur Vorlage verlangt werden:
Reisepass, Flugtickets, Visabestätigung.
Im Tarif EXPAT GLOBAL-P® haben Sie insgesamt 5 Jahre Schutz, der auf Anfrage nach Zustimmung des Versicherers um weitere fünf Jahre verlängert werden kann. Die Verlängerung im Tarif EXPAT 36/60® ist auf einen Neuantrag hin ebenfalls möglich. Der Firmenkundentarif EXPAT Global gilt für die Dauer des Auslandseinsatzes bis zu einem Alter von 65 Jahren. Der Tarif EXPAT RETIRED hat eine unbegrenzte Laufzeit.
Viele unserer Versicherungstarife haben für den Geltungsbereich USA/Kanada einen besonderen Selbstbehalt. Bitte beachten Sie die Versicherungsbedingungen Ihres Tarifes. Zudem erfolgt die Abrechnung und Erstattung Ihrer Arzt- und Krankenhausbelege in USA/Kanada stets über unseren Dienstleister Euro Care.
Der Leistungsumfang variiert je nach Versicherungstarif. Grundsätzlich handelt es sich bei den Krankenversicherungen der Expat-Reihe um private Tarife.











