Gerichtsurteil: Basis-Tarif auch für Auslandsrückehrer
Gute Nachrichten für deutsche Rückkehrer aus dem Aus- land: Private Krankenversicherer sind weiterhin verpflichtet, Privatpersonen in den Basistarif aufzunehmen. Auch Ri- sikoausschlüsse oder Zuschläge aufgrund von Vorer- krankungen dürfen die privaten Anbieter nicht vornehmen. Einzige Bedingung: Rückkehrer müssen vor ihrem Aus- landsaufenthalt zuletzt privat versichert gewesen sein. Dies hat das Bundesverfassungs-Gericht letzte Woche ent- schieden.
PKV scheitert mit VerfassungsklageHintergrund: Im März 2008 hatten insgesamt 30 private Krankenversicherer - darunter beispielsweise Allianz, DKV und Viktoria – Verfassungsbeschwerde gegen die Ge- sundheitsreform der Bundesregierung beim Gericht ein- gereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Be- schwerde nun jedoch in allen einzelnen Klagepunkten ab- geschmettert.
Im Zentrum der Kritik stand vor allem der Basistarif. Diesen müssen die Versicherer seit dem 1. Januar dieses Jahres all jenen Bundesbürgern anbieten, die hierzulande keinen Krankenversicherungsschutz haben und beispielsweise aufgrund von selbstständiger Berufstätigkeit der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Der Basistarif muss dem Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken- versicherung entsprechen und darf auch nur maximal so teuer sein wie der durchschnittliche Höchstbeitrag der ge- setzlichen Krankenversicherung, also derzeit rund 570 Euro pro Monat.
Auch GKV muss Rückkehrer aufnehmenWer vor seinem Auslandsaufenthalt gesetzlich versichert war, hat in jedem Fall das Recht, sich nach seiner Rück- kehr nach Deutschland wieder in der gesetzlichen Kran- kenkasse abzusichern. Das heißt: Deutsche, die aus dem Ausland zurückkommen, haben in jedem Fall Zugang zu einer Krankenversicherung. |
Sogar Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat abgesichert waren, erhalten Schutz. Die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit entscheidet dann darüber, welchem Versicherungssystem diese zugeordnet werden können. Versicherungspflicht sichert oft die ExistenzDie Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2007 im Zuge der Gesundheitsreform hat sich insbesondere für deutsche Auswanderer, die aus diversen Gründen wieder nach Deutschland zurückkehren mussten, als echter Se- gen erwiesen. „Wir haben oft genug erlebt, dass Rück- kehrer aufgrund von Erkrankungen oder ihres hohen Alters ohne jeglichen Krankenversicherungsschutz dastanden, weil weder die gesetzlichen noch die privaten Versicherer diese Personen in ihre Tarife aufnehmen wollten. Im schlimmsten Fall kann dies bis zum finanziellen Ruin füh- ren“, sagt Dennis Perlmann, Vertriebsdirektor für Makler und Multiplikatoren des Hamburger Expatriate-Spezialisten BDAE GRUPPE.
BDAE empfiehlt weiterhin AnwartschaftAuswanderern und Auslandserwerbstätigen empfiehlt die BDAE GRUPPE dennoch, die Anwartschaftsversicherung bei der jeweiligen gesetzlichen oder privaten Kasse abzu- schließen. „Diese sorgt dafür, dass der bestehende Ver- sicherungsschutz bei der Rückkehr nach Deutschland zu den ursprünglichen Bedingungen wieder aufgenommen werden kann. Außerdem wird durch die Anwartschaft ver- mieden, dass bei der Rückkehr im Zweifelsfall erneut eine zweijährige Wartezeit für die gesetzliche Pflegeversiche- rung entsteht“, erläutert Perlmann weiter.
Geschrieben von Anne-Katrin Schulz, 16.06.2009 Wörter: 392 / Zeichen (inkl. Leerzeichen): 3.268
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