Home | Login | Suche
Absicherung im Inland

Was Sie bei ausländischen Mitarbeitern beachten sollten

Entsendung & Einstrahlung


Das Pendant zur Austrahlung der Sozialversicherungs-pflicht bei einer Entsendung von Deutschland heraus ins Ausland ist die so genannte Einstrahlung. Grundsätzlich gilt nach § 3 Nr. 1 SGB IV, dass alle Personen, die in der BRD beschäftigt sind - unabhängig von ihrer Staatsange-hörigkeit und vom Sitz ihres Unternehmens - in Deutsch- land sozialversicherungspflichtig sind (Territorialitätsprin- zip).

 

Unterschiedliche Voraussetzungen prüfen

Wie genau diese Sozialversicherungspflicht aussieht und ausgestaltet wird, hängt davon ab, aus welchem Land der Beschäftigte nach Deutschland kommt: Es liegen unter-schiedliche Voraussetzungen vor, die es zu prüfen gilt, je nachdem, ob ein Beschäftigter aus einem Land der EU, EWR bzw. der Schweiz, aus einem Land, mit dem Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkom- men geschlossen hat, oder aus dem vertragslosen Aus- land nach Deutschland kommt.

 

Welche Rechtsvorschriften gelten?

Generell gilt: Es gibt nur einen Fall, in dem die Sozial-versicherungspflicht in Deutschland nicht besteht. Dieser tritt im Falle einer so genannten Einstrahlung ein. Diese liegt - spiegelverkehrt zur Ausstrahlung - dann vor, wenn sich ein Beschäftigter auf Weisung seines ausländischen Arbeitgebers vom Ausland in das Inland (also nach Deutschland) begibt, um hier eine Beschäftigung für den ausländischen Arbeitgeber auszuüben. Es muss sich also um eine Entsendung im Rahmen eines im Ausland beste- henden Beschäftigungsverhältnisses handeln und diese Beschäftigung in Deutschland muss im Voraus zeitlich begrenzt sein. Tritt dieser Fall ein, besteht in Deutschland keine Sozialversicherungspflicht.



Krankenversicherungs-Konzept

Ausländische Bürgern, die von ihrem Unternehmen nach Deutschland entsandt sind oder in Deutschland leben oder ihre in Deutschland lebenden Verwandten besuchen wollen,  bietet der BDAE eine optimale Krankenversorgung. Dabei kommen mehrere Tarife, die auf die unterschied- lichen Bedürfnisse der Gäste zugeschnitten sind, in Frage.

 


 Expat Germany


  • Modular aufgebaute Krankenversicherung für Ausländer mit einem Aufenthalt von bis zu 60 Monaten in Deutschland
  • Aufenthalte im Heimatland sind bis zu drei Monate mitversichert

 

Expat Global


  •  Weltweit gültige Krankenversicherung
  • Ergänzt oder ergänzt teilweise die bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung, die auf Anwartschaft weitergeführt werden sollte
  • Besonders geeignet für lokale Führungskräfte in ausländischen Tochter- oder Beteiligungsgesell-schaften, denen der gleiche beziehungsweise ein besserer Krankenversicherungsschutz gewährt werden soll wie im Heimatland

Details zu den Versicherungen finden Sie im Download-Bereich.

Versicherungsbedingungen Und Antrag downloaden

 

PDF-ButtonEXPAT_ GERMANY.pdf

PDF-ButtonEXPAT_Global.pdf






LiveZilla Live Help