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Arbeitslosigkeit

Arbeitslos Nach Auslandseinsatz - Lücke schließen

Schutz bei Erwerbslosigkeit

Die private Arbeitslosenversicherung EXPAT JOB für im Ausland beschäftigte Mitarbeiter (Expatriates) von Unter-nehmen sichert das Risiko der Arbeitslosigkeit ab. Der Um- fang der Leistungen ist mit der gesetzlichen deut- schen Arbeitslosenversicherung vergleichbar.
 

Versorgungslücken schließen

AusrufezeichenBei längeren Auslandsaufenthalten ohne Ausstrah- lung der Sozialversicherungspflicht besteht auch bei dieser privaten Variante eine beitragsfreie Wei- terversicherung von bis zu zwei Jahren, um die entstande- nen Wartezeiten in der gesetzlichen Arbeitslosenversiche- rung auszugleichen. (Jedoch nur bei sofortiger Einzahlung von Arbeitslosenbeiträgen in die gesetzliche Sozialversi- cherung nach der Rückkehr.)
 

Leistungen*

 

  • Bis zu 24 Monate Leistungen im Fall der Arbeitslosig- keit
  • Barleistungen in Form von monatlichen Zahlungen (Ar- beitslosengeld) – höchstens jedoch in Höhe des theo- retischen Anspruchs aufs Arbeitslosengeld im Rahmen der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
  • Nebenleistungen in Form von Übernahme von Kran- ken-, Pflege- und Rentenversicherung der versicherten Person gemäß SGB III
  • Maximal bis zum Erreichen der vereinbarten Versiche-rungssumme

 

 

Ausschlüsse*

Keine Leistungen gibt es:

 

  • bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit wenn sich
    diese
  • aus der Art des Arbeitsverhältnisses ergibt

 

*Nur Auszüge. Bitte lesen Sie die detaillierten Vertrags-voraussetzungen in unseren Versicherungsbedingungen.


WICHTIGE Vertragbedingungen*

 

  • Einmalige Wartezeit von drei Monaten zu Beginn der Versicherungsvereinbarung zwischen Versicherungs-nehmerin (BDAE) und Versicherungsberechtigtem (Arbeitgeber)
  • Anspruch auf Leistung besteht, sofern innerhalb von 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit lückenlos Mo- natsraten zu dieser Versicherung oder Beiträge zur deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung für diese versicherte Person bezahlt wurden

 

 

versicherbare Personen sind

 

  • Arbeitnehmer im Alter zwischen 20 und 60 Jahren
  • Die gegen Entgelt außerhalb ihres Heimatlandes voll- zeitbeschäftigt sind und
  • Die bei Versicherungsbeginn nicht in der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert sind
  • Nicht versicherbar sind Selbstständige, Freiberufler und selbstständige Geschäftsführer

 

 

Der Arbeitgeber


  • Muss zu einem juristischen Mitglied mit Sitz in der BRD in einem Beteiligungsverhältnis von mindestens 25 Prozent stehen


Arbeitsvertrag Auslandsarbeitslosenversicherung


Versicherungsbedingungen Und Antrag downloaden

 

PDF-ButtonEXPAT_JOB.pdf






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