Home | Login | Suche
Bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslosenversicherung fürs Ausland - EXPAT JOB

Schutz bei Erwerbslosigkeit

Die private Arbeitslosenversicherung EXPAT®JOB für im Ausland beschäftigte Mitarbeiter (Expatriates) von Unter-nehmen sichert das Risiko der Arbeitslosigkeit ab. Der Umfang der Leistungen ist mit der gesetzlichen deutschen Arbeitslosenversicherung vergleichbar.
 

Versorgungslücken schließen

BDAE AusrufezeichenBei längeren Auslandsaufenthalten ohne Ausstrahlung der Sozialversicherungspflicht besteht auch bei dieser  priva- ten Variante eine beitragsfreie Weiterversicherung von bis zu zwei Jahren, um die entstandenen Wartezeiten in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung auszugleichen. (Je- doch nur bei sofortiger Einzahlung von Arbeitslosenbei- trägen in die gesetzliche Sozialversicherung nach der Rückkehr.)
 

Leistungen*

 

  • Bis zu 24 Monate Leistungen im Fall der Arbeits-
    losigkeit
  • Barleistungen in Form von monatlichen Zahlungen (Arbeitslosengeld) – höchstens jedoch in Höhe des theoretischen Anspruchs aufs Arbeitslosengeld im Rahmen der deutschen gesetzlichen Arbeitslosen-versicherung
  • Nebenleistungen in Form von Übernahme von Kran-
    ken-, Pflege- und Rentenversicherung der versicherten Person gemäß SGB III
  • Maximal bis zum Erreichen der vereinbarten Versiche-rungssumme

 

 

Ausschlüsse*

Keine Leistungen gibt es:

 

  • bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit wenn sich
    diese
  • aus der Art des Arbeitsverhältnisses ergibt


*Nur Auszüge. Bitte lesen Sie die detaillierten Vertrags-voraussetzungen in unseren Versicherungsbedingungen.

WICHTIGE Vertragbedingungen*

 

  • Einmalige Wartezeit von drei Monaten zu Beginn der Versicherungsvereinbarung zwischen Versicherungs-nehmerin (BDAE) und Versicherungsberechtigtem (Arbeitgeber)
  • Anspruch auf Leistung besteht, sofern innerhalb von 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit lückenlos Monatsraten zu dieser Versicherung oder Beiträge zur deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung für diese versicherte Person bezahlt wurden

 

 

versicherbare Personen sind

 

  • Arbeitnehmer im Alter zwischen 20 und 60 Jahren
  • Die gegen Entgelt außerhalb ihres Heimatlandes vollzeitbeschäftigt sind und
  • Die bei Versicherungsbeginn nicht in der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert sind
  • Nicht versicherbar sind Selbstständige, Freiberufler und selbstständige Geschäftsführer

 

 

Der Arbeitgeber

 

  • Muss zu einem juristischen Mitglied mit Sitz in der BRD in einem Beteiligungsverhältnis von mindestens 25 Prozent stehen

Kuendigungsstempel Arbeitsvertrag 

Versicherungsbedingungen Und Antrag downloaden

 

PDF-ButtonEXPAT_JOB.pdf






LiveZilla Live Help