Sicher ist sicher - Die Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt
| Wenn Sie als freiwillig Versicherter für längere Zeit ins Ausland gehen und Ihre heimische Krankenversicherung nicht mehr brauchen, können Sie sich Ihre Ansprüche in Ihrer bisherigen Krankenversicherung zu deutlich gering- eren Kosten erhalten: Und zwar durch eine Anwart-schaftsversicherung.
Wozu die Anwartschaft im Ausland?Seit der Gesundheitsreform besteht sowohl in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) eine Versicherungs-pflicht. Für Personen, die aus dem Ausland zurück nach Deutschland kommen, bedeutet dies, dass sie ab dem ersten Tag im Inland Anspruch auf Krankenversicherungs-schutz haben.
KV-Ansprüche langfristig sichern |
Außerdem gehen Sie bei der Anwartschaft in der GKV ganz sicher, dass Ihre Ansprüche für die Pflegeversicherung nicht verloren gehen. Die Anwartschaftsversicherungen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherer unter-scheiden sich allerdings in ihrer Ausgestaltung und ihren Bedingungen voneinander.
Keine Leistungen im AuslandWährend der Dauer der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch; das heißt, Krankenhaus- und Arztbesuche, Medikamente, Hilfsmittel etc. zahlt die Kran- kenversicherung nicht. Bleiben Ihre in der GKV mit- versicherten Familienangehörigen in Deutschland, sollten Sie keine Anwartschaftsversicherung abschließen, da für diese sonst kein Versicherungsschutz mehr besteht. Deshalb ist es ratsam, die bestehende Versicherung wei- terlaufen zu lassen.
Für wen eignet sich die Anwartschaft? |
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