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Anwartschaft

Sicher ist sicher - Die Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt

Wenn Sie als freiwillig Versicherter für längere Zeit ins Ausland gehen und Ihre heimische Krankenversicherung nicht mehr brauchen, können Sie sich Ihre Ansprüche in Ihrer bisherigen Krankenversicherung zu deutlich gering- eren Kosten erhalten: Und zwar durch eine Anwart-schaftsversicherung.

 

Wozu die Anwartschaft im Ausland?

Seit der Gesundheitsreform besteht sowohl in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) eine Versicherungs-pflicht. Für Personen, die aus dem Ausland zurück nach Deutschland kommen, bedeutet dies, dass sie ab dem ersten Tag im Inland Anspruch auf Krankenversicherungs-schutz haben.

 

KV-Ansprüche langfristig sichern

Insofern ist die gesetzliche Anwartschaftsversicherung nicht mehr zwingend notwendig. Wir empfehlen Ihnen aber, im Zweifel dennoch eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, denn die Erfahrung zeigt, dass sich die Gesetzeslage – insbesondere nach Regierungswechseln – ändern kann. Zwar gilt auch in diesem Zusammenhang, dass Besitzstände zu wahren sind, es sei jedoch davor gewarnt, sich darauf zu verlassen. Mit einer Anwartschaft stellen Sie sicher, bei der Rückkehr nach Deutschland in jedem Fall wieder von Ihrer Kasse aufgenommen zu werden.  

 


Außerdem gehen Sie bei der Anwartschaft in der GKV ganz sicher, dass Ihre Ansprüche für die Pflegeversicherung nicht verloren gehen. Die Anwartschaftsversicherungen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherer unter-scheiden sich allerdings in ihrer Ausgestaltung und ihren Bedingungen voneinander.

 

Keine Leistungen im Ausland

Während der Dauer der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch; das heißt, Krankenhaus- und Arztbesuche, Medikamente, Hilfsmittel etc. zahlt die Kran- kenversicherung nicht. Bleiben Ihre in der GKV mit- versicherten Familienangehörigen in Deutschland, sollten Sie keine Anwartschaftsversicherung abschließen, da für diese sonst kein Versicherungsschutz mehr besteht. Deshalb ist es ratsam, die bestehende Versicherung wei- terlaufen zu lassen. 

 

Für wen eignet sich die Anwartschaft?

Wenn Sie einen vorübergehenden Auslandseinsatz pla- nen, können Sie als privat oder freiwillig gesetzlich Versi-cherter mit Ihrer Krankenversicherung eine Anwartschafts-versicherung abschließen. Das heißt, Sie führen Ihre Mit- gliedschaft zu ermäßigten Beiträgen fort und können Ihren Vertrag bei der Rückkehr jederzeit wieder aktivieren. 

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PDF-ButtonMerkblatt_ Anwartschaft.pdf






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